 Am 12. August 1975 wurde der
Gemeinde Schönau von der Regierung von Niederbayern die Zustimmung zur Annahme eines eigenen Wappens erteilt.
Das Wappen ist gespalten von Silber und Blau; vorne ein nach links gewendeter schwarzer Einhornrumpf, hinten zwei zu eins zu zwei gestellte fünfstrahlige goldene
Sterne. Es sind dies die heraldischen Kennzeichen derer von Perghofer und Riederer von Paar zu Schönau. Der "links" gewendete Einhornrumpf aus dem Familienwappen der
Perghofer auf der "rechten" Seite des Wappens bedeutet für den Betrachter also ein auf der linken Seite nach rechts gewendetes Einhorn. Die fünf Sterne der
freiherrlichen Familie Riederer von Paar zu Schönau finden sich ebenfalls im Wappen der Gemeinde Holzheim im Landkreis Donau-Ries, Regierungsbezirk Schwaben. In dem
1988 angenommenen Wappen dokumentiert sich die historische Beziehung zwischen Schönau und Holzheim an der Paar. Das Wappen der Holzheimer ist durch einen silbernen
Wellenpfahl, der die Kleine Paar symbolisiert, von Blau und Rot gespalten. "Rechts" die fünfstrahligen goldenen Sterne, "links" die Kanne der Holzheimer, ein
Adelsgeschlecht, das 1197 erstmals erscheint und 1449 im Mannesstamme erlischt.
1451 bis 1456 zog die herzoglich-bayerische Beamtenfamilie der Riederer nach Unterbaar und kam in den Besitz der Holzheimer im Rainer Winkel. Die Zeit der Riederer in Baar
dauerte bis etwa 1564. Als Herren zu Baar sind aus dieser Zeit nachgewiesen: Jörg Riederer (1456), Hans Riederer (1468), Michael Riederer (1473) und schließlich
Veit Riederer, der Oberrichter in Ingolstadt war und mit 35 Jahren verstarb. Seine beiden Söhne, Hans Werner und Hans Jörg Riederer, wuchsen in Aichach, dann in
Freising und Ingolstadt auf. Eine Fortsetzung dieses Bestrebens nach Statussymbolen wurde ab den 50er Jahren unseres Jahrhunderts von den Automarken abgelöst, welche
nach außen die Zugehörigkeit zu einer möglichst "hohen" Gesellschaftsschicht demonstrieren sollten. So führt eine Linie von der Kriegsheraldik der
Ritter über die der Turniere (ab dem 12.Jahrhundert) und Vollwappen der Adeligen 14./15. Jahrhundert) zu den Wappen der Kanzleien und Epitaphien bürgerlicher
bzw. adeliger Familien (16./17.Jahrhundert). Und von da, nach der Verarmung des heraldischen Darstellungsstils und ihrer Bedeutung zu den obsoleten Familienwappen und
-symbolen, die im Zeitalter der sogenannten "mobilen Gesellschaft" von Autotypen abgelöst wurden. Erst diese "Symbole" konnte man wieder "nach außen" tragen
und damit allgemein sichtbar machen. Die Annahme eines Wappens ist heute schließlich jeder Familie freigestellt, mit dem Nachteil, daß es praktisch unsichtbar
bleibt.
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