Änderung des Bebauungsplanes „Schönau-West“ in Deckblatt 09:
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau hat in der Sitzung vom 12. Januar 2023 die Änderung des Bebauungsplans „Schönau-West“ im Bereich der Binderstraße in Deckblatt 09 beschlossen.
Die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes betrifft die Bauparzellen der Binderstraße, Abschnitt 2 der Gemarkung und Gemeinde Schönau.
Wegen der neuen Abgrenzung der Bauparzellen gegenüber der ursprünglichen Bauleitplanung sollen die Festsetzungen an die aktuelle Lagesituation angepasst werden. Für dieses Baufenster gilt folgende Nutzungsschablone: Gebietsbezeichnung: WA (= allgemeines Wohngebiet), Zahl der Vollgeschoße: II (= zweigeschoßig); Grundflächenzahl: 0,25; Geschoßflächenzahl: 0,45; Bauweise: offen und Dachform: SD (=Satteldach).
Die Änderung des Bebauungsplanes „Schönau-West“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Mit der Ausarbeitung der Planvorlagen im Änderungsverfahren wird das Architekturbüro Konrad Stadler, Fünfeich beauftragt.
Schönau, 12.01.2023
Noder, Geschäftsleiter
Aushang vom 12.01.2023
bis 27.01.2023