Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönau in Deckblatt 07– Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB –
Der Gemeinderat von Schönau hat beschlossen, den vom Landratsamt Rottal-Inn am 15. Januar 2016 genehmigten Flächennutzungsplan in Deckblatt 07 zu ändern. Es wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Einwendungen der Grobabstimmung sind im Entwurf vom 09. Oktober 2025 eingearbeitet. Der überarbeitete Planentwurf des Deckblattes 07 zum Flächennutzungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht wurde am 09.10.2025, Nr. 273-09/2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Schönau gebilligt und liegt in der Zeit von
Montag, 27. Oktober 2025 bis einschließlich Freitag, 28. November 2025
in der Gemeindeverwaltung Schönau, Bachhamer Straße 22, 84337 Schönau, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Gleichzeitig ist die Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.
Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt entsprechend § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Schönau, 27. Oktober 2025
Aushang: vom 27.10.2025
bis 28.11.2025
Noder, Geschäftsleiter
Dateien PDF:
FNP Deckblatt 07 Aufstellung GE Unterzeitlarn Begündung mit Umweltbericht
FNP Deckblatt 07 Aufstellung GE Unterzeitlarn Plan