Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Unterhöft“ – Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB –
Der Gemeinderat von Schönau hat am 03.08.2023, Nr. 330-08/2023 beschlossen, den Bebauungsplan für das Sondergebiet „SO Solarpark Unterhöft“ neu aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan beträgt ca. 17,38 ha. Er umfaßt die Grundstücke Flurnummern 3706, 3706/1, 3707, 1134, 1135, 1136 und 1138 jeweils der Gemarkung Unterhöft, Gemeinde Schönau.
Die bisher der landwirtschaftlichen Nutzung zugewiesenen Grundstücke sollen künftig einem Sondergebiet zugeführt werden, in dem eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet und betrieben werden soll.
Der vom Gemeinderat in der Sitzung vom 02.11.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des oben bezeichneten Bebauungsplanes liegt von
Donnerstag, 09.11.2023 bis einschl. Montag, 18.12.2023
während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Bachhamer Straße 22, zur Einsichtnahme auf.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben. Äußerungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen geprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schönau, 02. November 2023
Aushang: vom 02.11.2023
bis 18.12.2023
Noder, Geschäftsleiter
Download PDF:
Bauleitplanung.Beb.Pl.SO Solarpark Unterhöft.Plan f.Groabstimmung.Stand 02.11.2023
Bauleitplanung.Beb.Pl.SO Solarpark Unterhöft.Begründung f.Groabstimmung.Stand 02.11.2023
Bauleitplanung.Beb.Pl.SO Solarpark Unterhöft.Umweltbericht f.Groabstimmung.Stand 02.11.2023