Änderung Bebauungsplan Binderstraße

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau hat in der Sitzung vom 12. Januar 2023 die Änderung des Bebauungsplans „Schönau-West“ im Bereich der Binderstraße in Deckblatt 09 beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schönau-West“ wird im Bereich der Binderstraße (= Parzellennummern 01 bis 12 nachverdichtet; es sind bis zu 3 Wohneinheiten zulässig.

Der vom Gemeinderat in der Sitzung vom 02.03.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des oben bezeichneten Bebauungsplanes liegt von

Freitag, 03.03.2023 bis einschließlich Montag, 03.04.2023

während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Bachhamer Straße 22, zur Einsichtnahme auf.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben. Äußerungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen geprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beb.plan.SchönauWest.Binderstraße.Änderung.Deckbl.09.Begründung.Stand.10.02.2023

Beb.plan.Schönau-West.Binderstraße.Änderung.Deckbl.09.Festsetzungen.Stand.10.02.2023

Beb.plan.Schönau-West.Binderstraße.Änderung.Deckbl.09.Plan.Stand.10.02.2023