Sie haben bei uns einen neuen elektronischen Personalausweis beantragt. Ihr Antrag wird von uns an die Bundesdruckerei Berlin weitergesandt, wo Ihr neues Dokument produziert wird.
Bei der Abholung des neuen Ausweises in der Gemeindeverwaltung sind folgende Punkte zu beachten:
- Sie erhalten direkt von der Bundesdruckerei Berlin (aber mit dem Absender unserer Gemeindeverwaltung) den sog. PIN-Brief zugestellt, der Ihre PIN- und PUK-Nummer sowie Ihr Sperrkennwort enthält. Ein paar Tage später können Sie Ihren Ausweis dann bei uns abholen (vorher bitte kurz telefonisch nachfragen).
- Außerdem raten wir Ihnen dringend, das ausgehändigte Informationsmaterial genau durchzulesen. Eine Sperrung der Online-Funktion ist ausschließlich über die Sperrhotline möglich.
- Bringen Sie bitte Ihren alten Personalausweis mit! Ansonsten kann Ihr neues Dokument nicht ausgehändigt werden!
- Sollten Sie Ihren neuen Personalausweis nicht selbst abholen können, ist eine Person Ihres Vertrauens schriftlich zu bevollmächtigen (gilt auch für Ehegatten!). Das entsprechende Formular erhalten Sie auf Anfrage direkt bei uns im Passamt. Es steht auch auf unserer Homepage unter gemeinde-schoenau.de/RathausServiceportal/Reisepass/Kinderreisepass/Personalausweis für Sie zum Download bereit. Bitte verwenden Sie ausschließlich dieses Formular, da eine selbstverfasste Vollmacht womöglich nicht alle Erklärungen beinhaltet, die für die Aushändigung des neuen Personalausweises erforderlich sind!