Personenkreis:
Kinder ab Geburt bis längstens zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Benötigte Unterlagen für die Beantragung:
- Alter Kinderausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Biometrie-Lichtbild
- Einverständnis der Sorgeberechtigten, bei alleiniger Sorge den Sorgerechtsnachweis
- Angabe über Größe des Kindes und Augenfarbe
Gültigkeit des Dokuments:
1 Jahr (seit 01.01.2021)
Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr möglich
(längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Aktualisierung des Kinderreisepasses:
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses kann jederzeit erfolgen (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Größe oder Augenfar
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke aufgenommen werden müssen.
Zu beachten sind jedoch die konkreten Einreisebestimmungen des jeweiligen Einreiselandes, da z. B. in die USA nur visumfrei eingereist werden kann, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium (Chip) enthält.
Auskunft über die Einreisebestimmungen erhält man unter (Link zu https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Kosten:
Erstmalige Ausstellung 13,- EUR
Verlängerung 6,- EUR
Hinweis:
Ab 01.November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Bisherige Kindereinträge sind aufgrund europäischer Vorgabe seit dem 26. Juni 2012 ungültig. Kinder benötigen somit immer ein eigenes Reisedokument. Das kann je nach Einreisebestimmungen auch ein Personalausweis oder elektronischer Reisepass sein.
Verlust und Wiederauffinden des Kinderreisepasses
Bezüglich eines Verlusts oder Wiederauffindens des Dokuments verweisen wir auf die Informationen beim Personalausweis oder Reisepass
Weitere Informationen unter folgendem Link: