Wahl zum Schöffenrichter

Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern sind für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 geeignete Personen als Schöffen zu wählen.
Die Gemeinde Schönau kann eine Person benennen, die dem Amtsgericht Eggenfelden zur Wahl eines Schöffen für den genannten Zeitraum vorgeschlagen wird.
Die Vorschläge sind schriftlich in der Gemeindeverwaltung

bis spätestens 20. März 2023

einzureichen. Aus den benannten Personen wird der Gemeinderat dann einen Kandidaten auswählen, der zur Wahl vorgeschlagen wird.

Bekanntmachung Aufforderung zur Bewerbung