Zum 01. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, erfolgt jährlich zum 31. März eine Datenübermittlung für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Die Betroffenen haben das Recht, gegen die Datenübermittlung Widerspruch einzulegen.