Seit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01. November 2015 (wir berichteten damals im Gemeindeblatt) ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung des Wohnsitzes mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich zu bestätigen. Wir möchten deshalb nochmals alle Schönauer Bürger, die Wohnraum zur Verfügung stellen (ob unentgeltlich oder auf Mietbasis) darauf hinweisen, möglichst bereits vor der Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen und dem Meldepflichtigen mitzugeben, da ansonsten eine Anmeldung nicht erfolgen kann.
Das dazu notwendige Formblatt kann jederzeit bei der Gemeindeverwaltung angefordert oder auf unserer Internetseite unter www.gemeinde-schoenau.de unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ heruntergeladen werden.
Hier können Sie die Wohnungsgeberbestätigung herunterladen:
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