3. Bayerisches Förderverfahren

  1. Markterkundung – Bekanntmachung
  2. Ergebnis der Markterkundung
  3. Auswahlverfahren Bekanntmachung

1. Markterkundungsverfahren

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download und mindestens 2 MBit/s im Upload.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Schönau im Rahmen der

Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

Die Kommune bittet daher, bis spätestens 02.11.2018 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

2. Ergebnis der Markterkundung

Die Gemeinde Schönau hat vom 02.10.2018 bis 02.11.2018 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Bei der Markterkundung wurden für Teilbereiche eigenwirtschaftliche Ausbauerklärungen (inkl. Bandbreitenangabe) bekannt gegeben.

Das Ergebnis wird nachfolgend zum Download bereitgestellt:

3. Auswahlverfahren – Bekanntmachung

Die Gemeinde Schönau führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern“ durch.

Frist zur Angebotsabgabe: 28.03.2019, 15.00 Uhr

Fristverlängerung (veröffentlicht am 14.02.2019)       
Die Frist zur Angebotsabgabe wird bis zum 17.04.2019, 15.00 Uhr verlängert.

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:

 

Aufhebung des Auswahlverfahrens (veröffentlicht am 04.06.2019)

Das Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes nach der Breitbandrichtlinie Bayern (Fassung vom 10.07.2014), bekanntgemacht am 18.12.2018, wird entsprechend Ziff. 5.1 der Breitbandrichtlinie Bayern i.V.m. § 17 Abs. 1 Ziff. d) VOL/A aus folgendem Grund aufgehoben:

 

Die Gemeinde hat kein Angebot erhalten, das Förderverfahren wird abgebrochen.