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Der KulturPass geht in die zweite Runde!

Gute Nachrichten für alle jungen Kulturinteressierten: Alle Jugendlichen, die in diesem Jahr ihren 18. Geburtstag feiern, können mit dem KulturPass auf kulturelle Entdeckungsreise gehen. Der Bund stellt dafür ein Budget von 100 Euro zur Verfügung.

„Der KulturPass kann in die zweite Runde gehen“, so Kulturstaatsministerin Claudia Roth. Das sei eine wichtige und erfreuliche Nachricht für die Kultur und für die jungen Menschen in unserem Land. Damit können nun auch die 2006 Geborenen den KulturPass nutzen. Die Fortführung war für alle Beteiligten angesichts der allgemeinen Haushaltslage eine große Kraftanstrengung. Das Budget für den Jahrgang 2006 wird vor diesem Hintergrund nun 100 Euro betragen.

Ab März 2024 können alle, die im Jahr 2006 geboren wurden, sich in der App identifizieren, ihr KulturPass-Budget freischalten und ab dem 18. Geburtstag nutzen. Das Budget ist gültig in Buchhandlungen, Kinosälen, auf Konzerten und Festivals, in Theatern und für die Oper. Auch in Museen, Plattenläden und Musikgeschäften kann das Guthaben benutzt werden. Die Verlängerung des Kulturpasses ist vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Bundeshaushalt durch den gesamten Bundestag.

Seit Juni 2023 steht die KulturPass-App zum Download bereit. Seitdem haben Millionen junge Menschen ihr Budget mit der eID freigeschaltet. Besonders beliebt bei den jungen Menschen: Bücher, gefolgt von Festival-, Konzert- und Theater- sowie Kinobesuchen.

„Wir sehen, dass der KulturPass funktioniert und die beabsichtigte Wirkung entfaltet“, so Kulturstaatsministerin Roth. Auf ihre Initiative geht das Pilotprojekt zurück, das es jungen Menschen erleichtern soll, ihre lokale Kulturszene zu entdecken. Die Resonanz zeige, dass es sich für Kulturanbieter vor Ort lohne, sich am KulturPass zu beteiligen.

Nachfrage stärken und für kulturelle Vielfalt begeistern

Der KulturPass soll nicht nur junge Menschen, sondern auch die Kultureinrichtungen unterstützen. Sie wurden ebenfalls hart von Corona getroffen und kämpfen noch immer darum, ihr Publikum zurückzugewinnen. Ziel ist es, durch den KulturPass die Nachfrage in den Einrichtungen zu stärken und ihnen zu ermöglichen, neues Publikum für sich zu gewinnen.

Wie funktioniert der KulturPass?

Alle Jugendlichen, die in Deutschland leben und im Jahr 2024 18 Jahre alt wurden oder werden, erhalten ein Budget in Höhe von 100 Euro. Das Budget können die Jugendlichen von ihrem 18. Geburtstag an über die KulturPass-App oder –Website einlösen. Dafür benötigen die Jugendlichen ihre eID.

Kulturanbieter können sich auf der Plattform registrieren und dort beispielsweise Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen anbieten. Das Angebot umfasst auch Eintrittskarten für Museen, Ausstellungen oder Parks sowie Bücher, Tonträger oder Musikinstrumente. Die Registrierung ist beschränkt auf lokale Kulturanbieter. Große Verkaufsplattformen und Online-Versandhändler sind ausgeschlossen.

Mehr Infos: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kulturpass-verlaengert-2024-2255800

 

Vorortberatungstermine Bezirk Niederbayern – Hilfe zur Pflege

Am 23.05.2024  sowie am 29.08.2024 finden Beratungstermine des Bezirks Niederbayern als Leistungsträger der Hilfe zur Pflege nach SGB XII in der Bahnhofstraße 19, 84347 Pfarrkirchen (Räumlichkeiten Landratsamt Rottal-Inn im Sparkassengebäude) statt. Die Vorort-Termine können, wie telefonischen Gesprächstermine im Übrigen auch, über die Terminvergabe-Hotline des Bezirks unter 0871 97512-111 (erreichbar zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr) vereinbart werden. Ebenso gibt es auf der Homepage die Möglichkeit online einen Termin zu vereinbaren –
https://www.bezirk-niederbayern.de/sozialhilfeberatung-hzp/beratungstage-vor-ort/

Bei der Beratungsstelle des Bezirk Niederbayerns erfahren Sie, welche Sozialhilfeleistungen im Rahmen der ambulanten Hilfe zur Pflege (Pflege zu Hause oder in alternativen Wohnformen) oder der stationären Hilfe zur Pflege (Pflege im Heim) zustehen. Bei dieser individuellen und vertraulichen „Erstberatung“ werden insbesondere Informationen zu folgenden Themen gegeben: Antrags- und Verwaltungsverfahren, sozialhilferechtliche Bedürftigkeit, Einsatz und Verwertung von Einkommen und Vermögen, Schenkungsrückforderungsansprüche, Elternunterhalt, etc. Gerade wenn sich in Familien die Pflegesituation so entwickelt, dass eine Heimunterbringung erforderlich wird, stellen sich oft Fragen nach der Berücksichtigung von Übergabeverträgen und möglichen Ansprüchen hieraus oder auch inwieweit Kinder oder auch Enkelkinder überprüft und ggfs. auch herangezogen werden für die Heimkosten. Auch diese Fragen können hier an den Bezirk vertraulich gestellt werden.

Hier finden Sie zusammengefasst die Leistungen, die die Beratungsstelle anbietet, den Kontakt und die Online-Terminvereinbarung: https://www.bezirk-niederbayern.de/sozialhilfeberatung-hzp/

Unter https://www.bezirk-niederbayern.de/soziales/publikationen-soziales/ finden Sie die Broschüren Hilfe in Alten- und Pflegeheimen/Hilfe zur ambulanten Pflege.

Fragen zum Angebot der Beratung bitte direkt an den Bezirk.

Wir würden uns freuen, wenn Betroffenen in einer ohnehin schwierigen Situation durch dieses Angebot etwas geholfen werden kann. Auch sind wir dankbar, dass der Bezirk bereit ist die Beratung auch vor Ort anzubieten und somit kürzere Anfahrtswege möglich sind. Sofern diese Termine gut genutzt werden, werden wir uns beim Bezirk auch künftig um Vorortberatungstermine bemühen.

Mikrozensus 2024

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und
Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung
In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der
Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu
Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt
besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Fürth. Auch im Jahr 2024 findet der Mikrozensus statt. Der Begriff Mikrozensus bedeutet „Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen
Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es wird ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des
Mikrozensus. In Bayern werden 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt. Die Befragungen zum Mikrozensus 2024 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden etwa 120 000 Personen in rund 60 000 Haushalten befragt. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren zunächst, welche Gebäude- bzw.
Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt werden. In einem weiteren Schritt übernehmen ehrenamtlich tätige und geschulte Erhebungsbeauftragte die Aufgabe, die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder namentlich zu erfassen. Dabei können sie sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik identifizieren.Um verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleisten zu können, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Zudem werden die Haushalte innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. So können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.

Die ausgewählten Haushalte werden schriftlich informiert

Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. In der amtlichen Statistik
werden die Einzelergebnisse zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen
zusammengefasst.

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:

https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html

Ein Erklärvideo erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die
Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:

statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4

Interessante Ergebnisse aus dem Mikrozensus finden Sie in der interaktiven
StoryMap zum Thema Familie und Erwerbstätigkeit im Zeit- und Regionalvergleich:

s.bayern.de/storymap-pm

Aktuelle Informationen zum Pass- und Personalausweiswesen

Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ)