Archiv der Kategorie: Aktuelles

30. Schönauer Christkindlmarkt

Am 2. Adventwochenende präsentieren die teilnehmenden Gruppen
und Organisatoren am „Marktplatz“ an der Eggenfeldener Straße den 30. Schönauer Christkindlmarkt. Organisiert sind ein reichhaltiges Marktprogramm, vorweihnachtliche Stimmung und ein vielfältiges Sortiment geboten. Am Samstag, 09. und Sonntag, 10. Dezember 2023 lädt das Hütten- und Standl-Dorf in der Ortsmitte der Hofmark zum besinnlichen Verweilen in heimeliger Atmosphäre.
Die Marktstände laden am Samstag bereits um 15.30 Uhr zum
Bummeln in der Marktstraße. Bürgermeister Robert Putz eröffnet
zusammen mit Pfarrer Rupert Wimmer und seinen Ministranten nach dem Nachmittagsgottesdienst den Markt, musikalisch umrahmt von der Musikgruppe der Grundschule Schönau unter Leitung von Rektorin Michaela Wimmer. Im Verlauf des ersten Markttages präsentieren die Marktteilnehmer ihre reichhaltigen Angebote von Süß bis Sauer sowie Selbstgemachtem oder liebevoll Gebasteltem und zündet heuer erstmals die Helfer-vor-Ort-Gruppe Schönau das Hirtenfeuer an. Zum Abschluß des ersten Tages kommt um ca. 18.30 Uhr für alle Kinder der Nikolaus, bringt kleine Geschenke und adventliche Lieder. Der zweite Tag öffnet seine Pforten bereits um 14.00 Uhr. Um 16.00 Uhr führen die Kinder mit ihren Betreuerinnen des Kindergartens St. Stephanus ein Weihnachtsspiel auf und um 17.00 Uhr kommt noch
einmal der Nikolaus mit Geschenken für die Kinder. Zum Abschluß
eines jeden Markttages werden an die Besucher je 10 Stück
Weihnachtsenten verlost. An allen Ständen gibt es dazu
Teilnahmekarten; die Gewinne werden nur an Anwesende und nur ein Preis je Teilnehmer ausgegeben; die Enten wurden gleichermaßen von örtlichen Firmen, gewerblichen wie privaten Gönnern gespendet.
Der Schönauer Christkindlmarkt gibt eine Einstimmung auf die „staade Zeit“. Die Organisatoren und Standlbetreiber freuen sich über regen Besuch und eine tolle Stimmung.

Wegfall des Kinderreispasses zum 01.01.2024

Wegfall des Kinderreispasses zum 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Ab diesem Zeitpunkt, ist für Personen unter 24 Jahre, ein Personalausweis (Gebühr: 22,80 €) oder ein regulärer Reisepass (Gebühr: 37,50 €) zu beantragen. Wir bitten um die rechtzeitige Beantragung, da diese Dokumente von der Bundesdruckerei ausgestellt werden.

Erschließungsarbeiten BG Unterzeitlarn-Oberfeld

Die Wasserversorgung Oberes Kollbachtal führt in den nächsten Wochen Erschließungsarbeiten in der Ortschaft Unterzeitlarn im Bereich – BG Unterzeitlarn-Oberfeld durch. Aufgrund der Baumaßnahmen kann es zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr sowie zu Versorgungsausfällen (z. B. durch das Umbinden von Leitungen) kommen. Wir bitten dahingehend um Verständnis. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich in der Kalenderwoche 43.

Der KulturPass ist da!

Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Sie erhalten ab ihrem 18. Geburtstag ein Budget von 200 Euro, das sie für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen können. So wird Kultur vor Ort noch einfacher erlebbar. Gleichzeitig stärkt das die Nachfrage bei den Anbietenden.

Für alle 18-Jährigen:

Alle, die in Deutschland leben und im Jahr 2023 18 Jahre alt werden, können sich für den KulturPass registrieren. Die Registrierung wird durch das Online-Ausweis-Verfahren überprüft. Dann steht ein Budget in Höhe von 200 Euro zur Verfügung, das für alle Angebote des KulturPass‘ genutzt werden kann. Das sind beispielsweise Eintrittskarten für Konzerte, Theateraufführungen, Kinobesuche, Museumsbesuche oder Parks, sowie Bücher, Tonträger, Noten oder Musikinstrumente. Das gewünschte Angebot wird über die App reserviert und dann vor Ort abgeholt.

Ab 14. Juni wird die Nutzung des KulturPass‘ für 18-Jährige möglich sein.

Mehr Infos: https://www.kulturpass.de/

GEMA-Gebühren für Vereine

Der Freistaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für bis zu zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr,

Jetzt besteht die Möglichkeit sich als Verein zu registrieren.

Dieser Link führt zur Registrierung bei der GEMA: https://www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern

FAQ zum GEMA-Pauschalvertrag für Vereine:

Der Pauschalvertrag gilt für alle gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereine mit Sitz in Bayern.

Alle Vereine können ihre Veranstaltungen ab dem 5. April 2023 auf dem Portal der GEMA unter folgendem Link anmelden: www.gema.de/portal

Durch den GEMA Vertrag übernimmt der Freistaat Bayern alle Kosten für die umfassten Veranstaltungen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kontingents von bis zu rund 120.000 Veranstaltungen jährlich. Die genaue Anzahl hängt von Art und Größe der angemeldeten Veranstaltungen ab.

Abgedeckt sind folgende Veranstaltungen:

  • Tonträger und Livemusik
  • Innen und Außen
  • Bis 300 qm Veranstaltungsfläche
  • Ohne Eintrittspreis

Notwendig ist lediglich eine einmalige Registrierung auf dem Portal der GEMA. Verein, die bereits bei der GEMA registriert sind müssen sich nicht erneut registrieren. Anschließend können Zwei Veranstaltungen pro Jahr, ebenfalls über das Portal der GEMA, angemeldet werden. Das Verfahren ist einfach und vollständig digital.

Hier weiterlesen: Pauschalvertrag mit der GEMA | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)

 

Mikrozensus 2023

Seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Erhebung handelt es sich um Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Auch in Ihrer Gemeinde wurden für 2023 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die dort wohnenden Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2023 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

hier weitere Informationen

Hinweise zur Aushändigung des neuen elektronischen Personalausweises

Sie haben bei uns einen neuen elektronischen Personalausweis beantragt.  Ihr Antrag wird von uns an die Bundesdruckerei Berlin weitergesandt, wo Ihr neues Dokument produziert wird.

Bei der Abholung des neuen Ausweises in der Gemeindeverwaltung sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Sie erhalten direkt von der Bundesdruckerei Berlin (aber mit dem Absender unserer Gemeindeverwaltung) den sog. PIN-Brief zugestellt, der Ihre PIN- und PUK-Nummer sowie Ihr Sperrkennwort enthält. Ein paar Tage später können Sie Ihren Ausweis dann bei uns abholen (vorher bitte kurz telefonisch nachfragen).
  2. Außerdem raten wir Ihnen dringend, das ausgehändigte Informationsmaterial genau durchzulesen. Eine Sperrung der Online-Funktion ist ausschließlich über die Sperrhotline möglich.
  3. Bringen Sie bitte Ihren alten Personalausweis mit! Ansonsten kann Ihr neues Dokument nicht ausgehändigt werden!
  1. Sollten Sie Ihren neuen Personalausweis nicht selbst abholen können, ist eine Person Ihres Vertrauens schriftlich zu bevollmächtigen (gilt auch für Ehegatten!). Das entsprechende Formular erhalten Sie auf Anfrage direkt bei uns im Passamt. Es steht auch auf unserer Homepage unter gemeinde-schoenau.de/RathausServiceportal/Reisepass/Kinderreisepass/Personalausweis für Sie zum Download bereit. Bitte verwenden Sie ausschließlich dieses Formular, da eine selbstverfasste Vollmacht womöglich nicht alle Erklärungen beinhaltet, die für die Aushändigung des neuen Personalausweises erforderlich sind!

Wohnungsgeberbestätigung bei An – und Ummeldung einer Wohnung

Seit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01. November 2015 (wir berichteten damals im Gemeindeblatt) ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung des Wohnsitzes mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich zu bestätigen. Wir möchten deshalb nochmals alle Schönauer Bürger, die Wohnraum zur Verfügung stellen (ob unentgeltlich oder auf Mietbasis) darauf hinweisen, möglichst bereits vor der Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen und dem Meldepflichtigen mitzugeben, da ansonsten eine Anmeldung nicht erfolgen kann.
Das dazu notwendige Formblatt kann jederzeit bei der Gemeindeverwaltung angefordert oder auf unserer Internetseite unter www.gemeinde-schoenau.de unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ heruntergeladen werden.

Hier können Sie die Wohnungsgeberbestätigung herunterladen:
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