Archiv der Kategorie: Aktuelles

46. Schönauer Volksfest vom 09. bis 12. Juni 2023 – Festprogramm und Volksfestpackerl

Zum bereits 46. Mal findet heuer wieder das traditionelle Schönauer Volksfest statt. Das Fest läuft von

Freitag, den 09. Juni bis einschließlich
Montag, den 12. Juni 2023

hier zum Volksfestprogramm

Unser Sonderangebot fürs Volksfest – Volksfestpackerl

Gemeindeblatt vom 23.05.2023  https://www.gemeinde-schoenau.de/gemeindeblatt/

Wir wünschen allen Besuchern aus Nah und Fern  einen fröhlichen und geselligen Aufenthalt!

Schönauer Ferienprogramm 2023

In diesem Jahr wird wieder für unsere Kinder während der Sommerferien in Zusammenarbeit mit den Vereinen, Verbänden, Organisationen und Privatpersonen ein eigenes Ferienprogramm zusammengestellt. Zunächst wollen wir auf diesem Weg wieder alle interessierten Gruppen, aber auch alle Privatpersonen, die Lust zur Kursgestaltung haben aufrufen, Themen für mögliche Kursangebote zu benennen, Beschreibungen der Kursinhalte anzugeben und auch mitzuteilen, wann diese Kurse stattfinden könnten. Nach Abstimmung der einzelnen Kursangebote werden wir das Heft fertig stellen. Es soll voraussichtlich ab der letzten Juniwoche zum Mitnehmen in den Schönauer Geschäften aufliegen (über Schule und Kindergarten werden den Kindern ein Exemplar zum Auswählen der richtigen Kurse mit nach Hause gegeben).

Das Programm läuft voraussichtlich ab Freitag, 04. August und geht bis Anfang September. Wir hoffen wieder auf ein erneut umfangreiches Programm mit abwechslungsreichen Themen, sowie vielen und interessanten Programmpunkten und danken schon jetzt allen, die erneut dazu beitragen, unseren Kindern ein ausgewogenes und abwechslungsreiches Programm für die Dauer der Sommerferien in unserer Gemeinde anbieten zu können.

Wer Kursangebote für das Ferienprogramm hat, soll diese bitte im Rathaus bis spätestens

Montag, 22. Mai 2023

anmelden.

Die Kursangebote können schriftlich an die Gemeinde, Bachhamer Straße 22 in 84337 Schönau geschickt werden oder per Fax (08726 / 9688-20) oder per E-Mail: gemeinde@schoenau-bayern.de

8. Schönauer Sautrogrennen

8. Schönauer Sautrogrennen wieder auf dem Wührstauweiher

(zwischen Edeka und Volksfestplatz)

Sonntag, 11.06.2023 ab 14.00 Uhr

Mit Preisverleihung in 2 Kategorien:

Sautrog Original (Unverfälschtes Original, kein Bug)                 Sautrog getunt    (Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, außer: keine Motorisierung erlaubt)

Rennregeln & Teilnahmebedingungen:

-Anmeldung vor Ort am Renntag ab 14.00 Uhr

Startschuss ca. 15.00 Uhr

-Die Teilnahme ist kostenlos

-Es gibt keine Altersbegrenzung

-Die Teilnehmer müssen schwimmen können

-Pro Sautrog 2 Personen

-Es treten immer nur 2 Mannschaften gegeneinander an

-2 Paddel pro Sautrog (Kategorie Original)

-Gegnerische Mannschaften werden in einer Kategorie ausgelost

-Für die Verpflegung steht der Festzeltwirt bereit

-Preisverleihung ca. 19.30 Uhr im Festzelt

Für Unfälle aller Art wird nicht gehaftet!

(Bei zu schlechter Witterung wird das Rennen aus Sicherheitsgründen kurzfristig abgesagt.)

Preise:
Pokale und Volksfestgutscheine

Die originellsten Mottos und Kostümierungen erhalten ebenfalls einen Preis!

Wir hoffen auf zahlreiche Teilnehmer und Besucher!

Gegen Hunger und Durst rund ums „Wettkampfgelände“ werden Getränke und Brotzeiten angeboten.

Die Gemeinde Schönau und Freiwillige Feuerwehr Schönau

Sautrogrennen.Plakat

GEMA-Gebühren für Vereine

Der Freistaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für bis zu zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr,

Jetzt besteht die Möglichkeit sich als Verein zu registrieren.

Dieser Link führt zur Registrierung bei der GEMA: https://www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern

FAQ zum GEMA-Pauschalvertrag für Vereine:

Der Pauschalvertrag gilt für alle gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereine mit Sitz in Bayern.

Alle Vereine können ihre Veranstaltungen ab dem 5. April 2023 auf dem Portal der GEMA unter folgendem Link anmelden: www.gema.de/portal

Durch den GEMA Vertrag übernimmt der Freistaat Bayern alle Kosten für die umfassten Veranstaltungen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kontingents von bis zu rund 120.000 Veranstaltungen jährlich. Die genaue Anzahl hängt von Art und Größe der angemeldeten Veranstaltungen ab.

Abgedeckt sind folgende Veranstaltungen:

  • Tonträger und Livemusik
  • Innen und Außen
  • Bis 300 qm Veranstaltungsfläche
  • Ohne Eintrittspreis

Notwendig ist lediglich eine einmalige Registrierung auf dem Portal der GEMA. Verein, die bereits bei der GEMA registriert sind müssen sich nicht erneut registrieren. Anschließend können Zwei Veranstaltungen pro Jahr, ebenfalls über das Portal der GEMA, angemeldet werden. Das Verfahren ist einfach und vollständig digital.

Hier weiterlesen: Pauschalvertrag mit der GEMA | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)

 

Mikrozensus 2023

Seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Erhebung handelt es sich um Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Auch in Ihrer Gemeinde wurden für 2023 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die dort wohnenden Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2023 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

hier weitere Informationen

Hinweise zur Aushändigung des neuen elektronischen Personalausweises

Sie haben bei uns einen neuen elektronischen Personalausweis beantragt.  Ihr Antrag wird von uns an die Bundesdruckerei Berlin weitergesandt, wo Ihr neues Dokument produziert wird.

Bei der Abholung des neuen Ausweises in der Gemeindeverwaltung sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Sie erhalten direkt von der Bundesdruckerei Berlin (aber mit dem Absender unserer Gemeindeverwaltung) den sog. PIN-Brief zugestellt, der Ihre PIN- und PUK-Nummer sowie Ihr Sperrkennwort enthält. Ein paar Tage später können Sie Ihren Ausweis dann bei uns abholen (vorher bitte kurz telefonisch nachfragen).
  2. Außerdem raten wir Ihnen dringend, das ausgehändigte Informationsmaterial genau durchzulesen. Eine Sperrung der Online-Funktion ist ausschließlich über die Sperrhotline möglich.
  3. Bringen Sie bitte Ihren alten Personalausweis mit! Ansonsten kann Ihr neues Dokument nicht ausgehändigt werden!
  1. Sollten Sie Ihren neuen Personalausweis nicht selbst abholen können, ist eine Person Ihres Vertrauens schriftlich zu bevollmächtigen (gilt auch für Ehegatten!). Das entsprechende Formular erhalten Sie auf Anfrage direkt bei uns im Passamt. Es steht auch auf unserer Homepage unter gemeinde-schoenau.de/RathausServiceportal/Reisepass/Kinderreisepass/Personalausweis für Sie zum Download bereit. Bitte verwenden Sie ausschließlich dieses Formular, da eine selbstverfasste Vollmacht womöglich nicht alle Erklärungen beinhaltet, die für die Aushändigung des neuen Personalausweises erforderlich sind!

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Wenn der Miet-Partner seine private Einbauküche in der Doppelhaushälfte etablieren möchte, entfällt der Kosten-Baustein von 50,- €/mtl.

weitere Infos hier:

https://www.abv-immobilien.de/angebote/privat-immobilien/haus/135-neubau-dhh-in-ruhiger-lage-mit-kleinem-gartenbereich.html

Wohnungsgeberbestätigung bei An – und Ummeldung einer Wohnung

Seit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01. November 2015 (wir berichteten damals im Gemeindeblatt) ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung des Wohnsitzes mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich zu bestätigen. Wir möchten deshalb nochmals alle Schönauer Bürger, die Wohnraum zur Verfügung stellen (ob unentgeltlich oder auf Mietbasis) darauf hinweisen, möglichst bereits vor der Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen und dem Meldepflichtigen mitzugeben, da ansonsten eine Anmeldung nicht erfolgen kann.
Das dazu notwendige Formblatt kann jederzeit bei der Gemeindeverwaltung angefordert oder auf unserer Internetseite unter www.gemeinde-schoenau.de unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ heruntergeladen werden.

Hier können Sie die Wohnungsgeberbestätigung herunterladen:
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