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Schulung für Vereine „Aufsichtspflicht & Haftungsrecht“ am 10.12.2024 in Ulbering
Mikrozensus 2024: 50 000 Bürgerinnen und Bürger müssen noch bis Jahresende mitmachen
Mikrozensus 2024: 50 000 Bürgerinnen und Bürger müssen noch bis Jahresende mitmachen
Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Jedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus. Die kleine Volkszählung ermittelt im Gegensatz zum Zensus Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bisher haben rund 70 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Über die Hälfte der Befragten antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Etwa 50 000 Personen werden noch bis Jahresende vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern 120 000 Personen auskunftspflichtig.
Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In der sogenannten „kleinen Volkszählung“ geben in Bayern jedes Jahr rund 120 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, der Förderung von Kinderbetreuung oder der Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.
Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich langfristige Entwicklungen beobachten:
So zeigen die Zahlen wie sich die Erwerbsbeteiligung von Müttern in den letzten zehn Jahren entwickelt hat. (siehe Pressemitteilung 121/2024/42/A vom 10.05.2024).
Informationen zur Beschäftigungssituation zeigen, wie sich der Anteil an Homeoffice bei Beschäftigten verändert (siehe Pressemitteilung 127/2024/42/1 vom 16.05.2024).
Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de) und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.
Hinweise:
Wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. In einem weiteren Schritt ermitteln ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder dieser Gebäude. Dabei können sie sich mit Hilfe eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik legitimieren.
Anschließend werden diese Haushalte vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauftragte im Einsatz.
Seit Jahresbeginn sind in etwa 70 000 der insgesamt 120 000 für den Mikrozensus 2024 zu befragenden Personen ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Rund die Hälfte der Befragten beantwortete die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews. Etwas weniger als die Hälfte der Befragten wählte den Weg der Online-Befragung. Der Papierfragebogen findet immer seltener Anwendung.
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die zwei Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt und dient in erster Linie der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung Merkmale mit Nettokaltmiete und Energieträger erhoben. Im Juni 2024 starteten die Veröffentlichungen der Zensusergebnisse für Bayern mit der Pressekonferenz in Fürth (siehe https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm173/index.html). Es folgten weitere Regionalkonferenzen in allen bayerischen Regierungsbezirken (siehe Terminreihe: https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm181/index.html).
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Es werden mit ein Prozent der Bevölkerung deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Dabei sind die im Mikrozensusgesetz festgelegten zu erhebenden Merkmale wesentlich umfangreicher als die im Zensus. Auskunftspflicht besteht in beiden Erhebungen.
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Ein Erklärvideo zeigt alle Informationen zum Mikrozensus im Videoformat:
www.statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4
Der KulturPass geht in die zweite Runde!
Gute Nachrichten für alle jungen Kulturinteressierten: Alle Jugendlichen, die in diesem Jahr ihren 18. Geburtstag feiern, können mit dem KulturPass auf kulturelle Entdeckungsreise gehen. Der Bund stellt dafür ein Budget von 100 Euro zur Verfügung.
„Der KulturPass kann in die zweite Runde gehen“, so Kulturstaatsministerin Claudia Roth. Das sei eine wichtige und erfreuliche Nachricht für die Kultur und für die jungen Menschen in unserem Land. Damit können nun auch die 2006 Geborenen den KulturPass nutzen. Die Fortführung war für alle Beteiligten angesichts der allgemeinen Haushaltslage eine große Kraftanstrengung. Das Budget für den Jahrgang 2006 wird vor diesem Hintergrund nun 100 Euro betragen.
Ab März 2024 können alle, die im Jahr 2006 geboren wurden, sich in der App identifizieren, ihr KulturPass-Budget freischalten und ab dem 18. Geburtstag nutzen. Das Budget ist gültig in Buchhandlungen, Kinosälen, auf Konzerten und Festivals, in Theatern und für die Oper. Auch in Museen, Plattenläden und Musikgeschäften kann das Guthaben benutzt werden. Die Verlängerung des Kulturpasses ist vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Bundeshaushalt durch den gesamten Bundestag.
Seit Juni 2023 steht die KulturPass-App zum Download bereit. Seitdem haben Millionen junge Menschen ihr Budget mit der eID freigeschaltet. Besonders beliebt bei den jungen Menschen: Bücher, gefolgt von Festival-, Konzert- und Theater- sowie Kinobesuchen.
„Wir sehen, dass der KulturPass funktioniert und die beabsichtigte Wirkung entfaltet“, so Kulturstaatsministerin Roth. Auf ihre Initiative geht das Pilotprojekt zurück, das es jungen Menschen erleichtern soll, ihre lokale Kulturszene zu entdecken. Die Resonanz zeige, dass es sich für Kulturanbieter vor Ort lohne, sich am KulturPass zu beteiligen.
Nachfrage stärken und für kulturelle Vielfalt begeistern
Der KulturPass soll nicht nur junge Menschen, sondern auch die Kultureinrichtungen unterstützen. Sie wurden ebenfalls hart von Corona getroffen und kämpfen noch immer darum, ihr Publikum zurückzugewinnen. Ziel ist es, durch den KulturPass die Nachfrage in den Einrichtungen zu stärken und ihnen zu ermöglichen, neues Publikum für sich zu gewinnen.
Wie funktioniert der KulturPass?
Alle Jugendlichen, die in Deutschland leben und im Jahr 2024 18 Jahre alt wurden oder werden, erhalten ein Budget in Höhe von 100 Euro. Das Budget können die Jugendlichen von ihrem 18. Geburtstag an über die KulturPass-App oder –Website einlösen. Dafür benötigen die Jugendlichen ihre eID.
Kulturanbieter können sich auf der Plattform registrieren und dort beispielsweise Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen anbieten. Das Angebot umfasst auch Eintrittskarten für Museen, Ausstellungen oder Parks sowie Bücher, Tonträger oder Musikinstrumente. Die Registrierung ist beschränkt auf lokale Kulturanbieter. Große Verkaufsplattformen und Online-Versandhändler sind ausgeschlossen.
Mehr Infos: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kulturpass-verlaengert-2024-2255800
Aktuelle Informationen zum Pass- und Personalausweiswesen
Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ)
- Meine Ausweiskopie ist in die Hände dubioser Personen gelangt und/oder im Internet durch Dritte veröffentlicht worden. Was kann ich tun, um meine Identität zu schützen?
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/4_daten_auf_PAusweis_Chip/daten-auf-dem-chip-liste.html - Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html#doc16125526bodyText4 - Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-liste.html;jsessionid=0948E8BACA82448237F635DE7F3AB9D0.2_cid378#f16125490