
49. Schönauer Volksfest vom 05. Juni bis 08. Juni 2026


Das Bayerische Rote Kreuz ruft wieder zum Blutspenden auf am
Montag, 27. April 2026
von 13.30 bis 20.30 Uhr
im Schulzentrum Arnstorf, Parkplatz oben vor Sporthalle
Eggenfeldener Str. 43, 94424 Arnstorf.
Am 23.04.2026 findet der Beratungstermin des Bezirks Niederbayern als Leistungsträger der Hilfe zur Pflege nach SGB XII im Landratsamt Rottal-Inn, Gebäude 5, Besprechungsraum im 1. Stock, 84347 Pfarrkirchen statt.
Die Vorort-Termine können, wie telefonischen Gesprächstermine im Übrigen auch, über die Terminvergabe-Hotline des Bezirks unter 0871 97512-111 (erreichbar zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr) vereinbart werden. Ebenso gibt es auf der Homepage die Möglichkeit online einen Termin zu vereinbaren – https://forms.bezirk-niederbayern.de/frontend-server/form/provide/304/?art=persoenlich
Bei der Beratungsstelle des Bezirk Niederbayerns erfahren Sie, welche Sozialhilfeleistungen im Rahmen der ambulanten Hilfe zur Pflege (Pflege zu Hause oder in alternativen Wohnformen) oder der stationären Hilfe zur Pflege (Pflege im Heim) zustehen. Bei dieser individuellen und vertraulichen „Erstberatung“ werden insbesondere Informationen zu folgenden Themen gegeben: Antrags- und Verwaltungsverfahren, sozialhilferechtliche Bedürftigkeit, Einsatz und Verwertung von Einkommen und Vermögen, Schenkungsrückforderungsansprüche, Elternunterhalt, etc. Gerade wenn sich in Familien die Pflegesituation so entwickelt, dass eine Heimunterbringung erforderlich wird, stellen sich oft Fragen nach der Berücksichtigung von Übergabeverträgen und möglichen Ansprüchen hieraus oder auch inwieweit Kinder oder auch Enkelkinder überprüft und ggfs. auch herangezogen werden für die Heimkosten. Auch diese Fragen können hier an den Bezirk vertraulich gestellt werden.
Hier finden Sie zusammengefasst die Leistungen, die die Beratungsstelle anbietet, den Kontakt und die Online-Terminvereinbarung: https://www.bezirk-niederbayern.de/sozialhilfeberatung-hzp/
Unter https://www.bezirk-niederbayern.de/soziales/publikationen-soziales/ finden Sie die Broschüren Hilfe in Alten- und Pflegeheimen/Hilfe zur ambulanten Pflege.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Dienst für unsere
Gemeinde-App
eingestellt wurde und deshalb nicht mehr zur Verfügung steht.
Die neuen Abfuhrkalender mit den Abfuhrterminen für die Restmüll-, Bio, Papier- und Gelbe Tonne für das Jahr 2026 sind ab sofort auf unserer Gemeinde-Homepage mit der Homepage des AWV Isar-Inn verlinkt und können jederzeit unter
https://www.awv-isar-inn.de/informationen/abfuhrkalender/
abgerufen werden.
Die Papierkalender liegen ab sofort vor dem Rathaus zur Abholung bereit.
Merkblatt
zu Werbung an Straßen
im Landkreis Rottal-Inn
Gesetzliche Grundlage
§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO):
Verboten ist außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton, wenn dadurch am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Jede Werbung, die zwar innerhalb einer Ortschaft aufgestellt wird, aber auf den Verkehrsteilnehmer außerorts wirkt, ist nicht erlaubt.
Werbung innerhalb geschlossener Ortstafeln kann erlaubt sein. Jede Gemeinde legt dies selbst fest und ist Ansprechpartner für innerörtliche Werbung.
X
Als Werbung gelten z. B. Bauzaunbanner, Plakate, bewegliche Hänger mit Werbebotschaften, Strohfiguren, Hinweistafeln, Fahnen aber auch Lichtreklame und Skybeamer.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Werbung innerhalb geschlossener Ortstafeln kann erlaubt sein. Jede Gemeinde legt dies selbst fest und ist Ansprechpartner für innerörtliche Werbung.
Werbung darf Verkehrszeichen nicht nachahmen, verwechselbar machen oder deren Wirkung beeinträchtigen.
Straßen- und baurechtliche Vorgaben sind zu beachten.
Hier weiterlesen:
Ab 01. Mai 2025 dürfen Passfotos nicht mehr selbst erstellt und in Papierform mitgebracht werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen dazu:
Ab 01.05.2025 können Sie bei Beantragung Ihres neuen Ausweisdokumentes die Option Direktversand wählen. Hierbei können Sie sich Ihr neues Dokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen.
Was Sie dazu wissen müssen sehen Sie hier
Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ)