Archiv der Kategorie: Aktuelles
Preisänderung des Reisepasses zum 01.01.2024
Preisänderung des Reisepasses
Zum 01.01.2024 wird die Gebühr für den Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60 Euro auf 70 Euro erhöht.
Wegfall des Kinderreispasses zum 01.01.2024
Wegfall des Kinderreispasses zum 01.01.2024
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Ab diesem Zeitpunkt, ist für Personen unter 24 Jahre, ein Personalausweis (Gebühr: 22,80 €) oder ein regulärer Reisepass (Gebühr: 37,50 €) zu beantragen. Wir bitten um die rechtzeitige Beantragung, da diese Dokumente von der Bundesdruckerei ausgestellt werden.
Erschließungsarbeiten BG Unterzeitlarn-Oberfeld
Die Wasserversorgung Oberes Kollbachtal führt in den nächsten Wochen Erschließungsarbeiten in der Ortschaft Unterzeitlarn im Bereich – BG Unterzeitlarn-Oberfeld durch. Aufgrund der Baumaßnahmen kann es zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr sowie zu Versorgungsausfällen (z. B. durch das Umbinden von Leitungen) kommen. Wir bitten dahingehend um Verständnis. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich in der Kalenderwoche 43.
Der KulturPass ist da!
Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Sie erhalten ab ihrem 18. Geburtstag ein Budget von 200 Euro, das sie für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen können. So wird Kultur vor Ort noch einfacher erlebbar. Gleichzeitig stärkt das die Nachfrage bei den Anbietenden.
Für alle 18-Jährigen:
Alle, die in Deutschland leben und im Jahr 2023 18 Jahre alt werden, können sich für den KulturPass registrieren. Die Registrierung wird durch das Online-Ausweis-Verfahren überprüft. Dann steht ein Budget in Höhe von 200 Euro zur Verfügung, das für alle Angebote des KulturPass‘ genutzt werden kann. Das sind beispielsweise Eintrittskarten für Konzerte, Theateraufführungen, Kinobesuche, Museumsbesuche oder Parks, sowie Bücher, Tonträger, Noten oder Musikinstrumente. Das gewünschte Angebot wird über die App reserviert und dann vor Ort abgeholt.
Ab 14. Juni wird die Nutzung des KulturPass‘ für 18-Jährige möglich sein.
Mehr Infos: https://www.kulturpass.de/
GEMA-Gebühren für Vereine
Der Freistaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für bis zu zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr,
Jetzt besteht die Möglichkeit sich als Verein zu registrieren.
Dieser Link führt zur Registrierung bei der GEMA: https://www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern
FAQ zum GEMA-Pauschalvertrag für Vereine:
Der Pauschalvertrag gilt für alle gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereine mit Sitz in Bayern.
Alle Vereine können ihre Veranstaltungen ab dem 5. April 2023 auf dem Portal der GEMA unter folgendem Link anmelden: www.gema.de/portal
Durch den GEMA Vertrag übernimmt der Freistaat Bayern alle Kosten für die umfassten Veranstaltungen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kontingents von bis zu rund 120.000 Veranstaltungen jährlich. Die genaue Anzahl hängt von Art und Größe der angemeldeten Veranstaltungen ab.
Abgedeckt sind folgende Veranstaltungen:
- Tonträger und Livemusik
- Innen und Außen
- Bis 300 qm Veranstaltungsfläche
- Ohne Eintrittspreis
Notwendig ist lediglich eine einmalige Registrierung auf dem Portal der GEMA. Verein, die bereits bei der GEMA registriert sind müssen sich nicht erneut registrieren. Anschließend können Zwei Veranstaltungen pro Jahr, ebenfalls über das Portal der GEMA, angemeldet werden. Das Verfahren ist einfach und vollständig digital.
Hier weiterlesen: Pauschalvertrag mit der GEMA | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)
Mikrozensus 2023
Seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Erhebung handelt es sich um Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Auch in Ihrer Gemeinde wurden für 2023 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die dort wohnenden Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2023 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
Hinweise zur Aushändigung des neuen elektronischen Personalausweises
Sie haben bei uns einen neuen elektronischen Personalausweis beantragt. Ihr Antrag wird von uns an die Bundesdruckerei Berlin weitergesandt, wo Ihr neues Dokument produziert wird.
Bei der Abholung des neuen Ausweises in der Gemeindeverwaltung sind folgende Punkte zu beachten:
- Sie erhalten direkt von der Bundesdruckerei Berlin (aber mit dem Absender unserer Gemeindeverwaltung) den sog. PIN-Brief zugestellt, der Ihre PIN- und PUK-Nummer sowie Ihr Sperrkennwort enthält. Ein paar Tage später können Sie Ihren Ausweis dann bei uns abholen (vorher bitte kurz telefonisch nachfragen).
- Außerdem raten wir Ihnen dringend, das ausgehändigte Informationsmaterial genau durchzulesen. Eine Sperrung der Online-Funktion ist ausschließlich über die Sperrhotline möglich.
- Bringen Sie bitte Ihren alten Personalausweis mit! Ansonsten kann Ihr neues Dokument nicht ausgehändigt werden!
- Sollten Sie Ihren neuen Personalausweis nicht selbst abholen können, ist eine Person Ihres Vertrauens schriftlich zu bevollmächtigen (gilt auch für Ehegatten!). Das entsprechende Formular erhalten Sie auf Anfrage direkt bei uns im Passamt. Es steht auch auf unserer Homepage unter gemeinde-schoenau.de/RathausServiceportal/Reisepass/Kinderreisepass/Personalausweis für Sie zum Download bereit. Bitte verwenden Sie ausschließlich dieses Formular, da eine selbstverfasste Vollmacht womöglich nicht alle Erklärungen beinhaltet, die für die Aushändigung des neuen Personalausweises erforderlich sind!
Wohnungsgeberbestätigung bei An – und Ummeldung einer Wohnung
Seit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01. November 2015 (wir berichteten damals im Gemeindeblatt) ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung des Wohnsitzes mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich zu bestätigen. Wir möchten deshalb nochmals alle Schönauer Bürger, die Wohnraum zur Verfügung stellen (ob unentgeltlich oder auf Mietbasis) darauf hinweisen, möglichst bereits vor der Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen und dem Meldepflichtigen mitzugeben, da ansonsten eine Anmeldung nicht erfolgen kann.
Das dazu notwendige Formblatt kann jederzeit bei der Gemeindeverwaltung angefordert oder auf unserer Internetseite unter www.gemeinde-schoenau.de unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ heruntergeladen werden.
Hier können Sie die Wohnungsgeberbestätigung herunterladen:
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