Der Gutachterausschuß des Landkreises Rottal-Inn hat die gemeindlichen Bodenrichtwerte für land- und Forstwirtschaft zum Stichtag 01.01.2024 gemäß § 196 des Baugesetzbuches ermittelt.
Die für die Gemeinde Schönau geltenden Bodenrichtwerte liegen in der Gemeindeverwaltung von
Mittwoch, 10 Juli 2024 bis einschließlich
Freitag, 30 August 2024
während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.