Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „GE Unterzeitlarn“, in der rechtsverbindlichen Fassung vom 11.12.2025 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der genannte Bebauungsplan in Kraft
Der Bebauungsplan „GE Unterzeitlarn“ liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Schönau, Bachhamer Straße 22, 84337 Schönau während der allgemeinen Dienstzeit öffentlich aus; er kann dort eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.