Alle Beiträge von Sonja Kroiss

Bay. Straßen- und Wegegesetz: Einziehung des „Weg im Brunnfeld“, Gemarkung Schönau

Der Gemeinderat zieht den in der Natur nicht mehr bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg im Brunnfeld“, Flurnr. 396/2 ein.
Der im Bestandsverzeichnis der Gemarkung Schönau für öffentliche Feld- und Waldwege unter Karteiblatt Nr. 10 eingetragene „Weg im Brunnfeld“ hat keinererlei Verkehrsbedeutung mehr. Die eingezogene Straße darf nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden.

Die Verfügung der Einziehung kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus in der Zeit vom

09.04.2026 bis 31.07.2026

eingesehen werden.

Bekanntmachung Einziehung Weg im Brunnfeld

Verfügung der Einziehung Weg im Brunnfeld 

 

 

Ortsabrundungssatzung für den Gemeindeteil Marschalling – Auslegungsbeschluss mit gleichzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat von Schönau hat am 02.04.2026 beschlossen, eine Satzung über die Festlegung und die Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in den Innenbereich für den Gemeindeteil Marschalling zu erlassen.

Der gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung liegt von

Mittwoch, 09.04.2026 bis einschließlich
Montag, 11.05.2026

während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus zur Einsichtnahme auf.

Bekanntmachung öffentl. Auslegung

Ortsabrundungssatzung Marschalling-Entwurf 

 

Vorortberatungstermin des Bezirk Niederbayern – Hilfe zur Pflege – am 23.04.2026 in Pfarrkirchen

Am 23.04.2026  findet der Beratungstermin des Bezirks Niederbayern als Leistungsträger der Hilfe zur Pflege nach SGB XII im Landratsamt Rottal-Inn, Gebäude 5, Besprechungsraum im 1. Stock, 84347 Pfarrkirchen statt.

Die Vorort-Termine können, wie telefonischen Gesprächstermine im Übrigen auch, über die Terminvergabe-Hotline des Bezirks unter 0871 97512-111 (erreichbar zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr) vereinbart werden. Ebenso gibt es auf der Homepage die Möglichkeit online einen Termin zu vereinbaren – https://forms.bezirk-niederbayern.de/frontend-server/form/provide/304/?art=persoenlich

Bei der Beratungsstelle des Bezirk Niederbayerns erfahren Sie, welche Sozialhilfeleistungen im Rahmen der ambulanten Hilfe zur Pflege (Pflege zu Hause oder in alternativen Wohnformen) oder der stationären Hilfe zur Pflege (Pflege im Heim) zustehen. Bei dieser individuellen und vertraulichen „Erstberatung“ werden insbesondere Informationen zu folgenden Themen gegeben: Antrags- und Verwaltungsverfahren, sozialhilferechtliche Bedürftigkeit, Einsatz und Verwertung von Einkommen und Vermögen, Schenkungsrückforderungsansprüche, Elternunterhalt, etc. Gerade wenn sich in Familien die Pflegesituation so entwickelt, dass eine Heimunterbringung erforderlich wird, stellen sich oft Fragen nach der Berücksichtigung von Übergabeverträgen und möglichen Ansprüchen hieraus oder auch inwieweit Kinder oder auch Enkelkinder überprüft und ggfs. auch herangezogen werden für die Heimkosten. Auch diese Fragen können hier an den Bezirk vertraulich gestellt werden.

Hier finden Sie zusammengefasst die Leistungen, die die Beratungsstelle anbietet, den Kontakt und die Online-Terminvereinbarung: https://www.bezirk-niederbayern.de/sozialhilfeberatung-hzp/

Unter https://www.bezirk-niederbayern.de/soziales/publikationen-soziales/ finden Sie die Broschüren Hilfe in Alten- und Pflegeheimen/Hilfe zur ambulanten Pflege.