Bay. Straßen- und Wegegesetz: Einziehung des „Weg im Brunnfeld“, Gemarkung Schönau

Der Gemeinderat zieht den in der Natur nicht mehr bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg im Brunnfeld“, Flurnr. 396/2 ein.
Der im Bestandsverzeichnis der Gemarkung Schönau für öffentliche Feld- und Waldwege unter Karteiblatt Nr. 10 eingetragene „Weg im Brunnfeld“ hat keinererlei Verkehrsbedeutung mehr. Die eingezogene Straße darf nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden.

Die Verfügung der Einziehung kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus in der Zeit vom

09.04.2026 bis 31.07.2026

eingesehen werden.

Bekanntmachung Einziehung Weg im Brunnfeld

Verfügung der Einziehung Weg im Brunnfeld