Bekanntmachung Ortsabrundungssatzung für Marschalling – Auslegungsbeschluss mit gleichzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung

Der vom Gemeinderat Schönau am 01.10.2026  gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Ortsabrundungssatzung für den Gemeindeteil Marschalling liegt von

Freitag, 02.10.2026 bis einschließlich
Freitag, 16.10.2026

während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Schönau, Bachhamer Str. 22 zur Einsichtnahme auf.

Bekanntmachung öffentl. Auslegung 

Ortsabrundungssatzung

Umweltbericht 

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