Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau hat in seiner Sitzung vom 07. Dezember 2023 auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalen Abgabengesetzes – KAG – und Art. 20 des Kostengesetzes – KG – die Satzung über die Gebühren für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtung am Waldfriedhof „Am Irrleberg“ sowie für die in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen in der Fassung vom 07. Dezember 2023 beschlossen.
Die 1. Änderung der Satzung über die Gebühren zur Benutzung des Friedhofs in der Fassung vom 07. Dezember 2023 wird hiermit bekannt gemacht. Sie liegt zur Einsichtnahme in der Zeit
von Freitag, 08. Dezember 2023 bis einschl. Freitag, 22. Dezember 2023
während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung, Bachhamer Straße 22 in 84337 Schönau auf. Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.
Gemeindesatzung.Friedhof.Gebührensatzung.1.Änderung v.07.12.2023.Bekanntmachung