Der Gemeinderat zieht den in der Natur nicht mehr bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg im Brunnfeld“, Flurnr. 396/2 ein.
Der im Bestandsverzeichnis der Gemarkung Schönau für öffentliche Feld- und Waldwege unter Karteiblatt Nr. 10 eingetragene „Weg im Brunnfeld“ hat keinererlei Verkehrsbedeutung mehr. Die eingezogene Straße darf nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden.
Die Verfügung der Einziehung kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus in der Zeit vom
09.04.2026 bis 31.07.2026
eingesehen werden.
Bekanntmachung Einziehung Weg im Brunnfeld
Verfügung der Einziehung Weg im Brunnfeld