Archiv der Kategorie: Bekanntmachungen

Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Ortprechting“ – Auslegungsbeschlusses

Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Ortprechting“– Auslegungsbeschlusses mit gleichzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB –

Der Gemeinderat von Schönau hat am 09.10.2025, Nr. 276-09/2025 die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Ortprechting“ beschlussmäßig behandelt und die Einarbeitung in den Planentwurf beschlossen.

Der vom Gemeinderat in der Sitzung vom 09.10.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des oben bezeichneten Bebauungsplanes liegt von

Montag, 27.10.2025 bis einschließlich Freitag, 28.11.2025

während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Bachhamer Straße 22, zur Einsichtnahme auf.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Äußerungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen geprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönau, 27. Oktober 2025

Aushang:        vom     27.10.2025

bis       28.10.2025

                                            Noder,Geschäftsleiter

Dateien PDF:
B-Plan SO Solarpark Ortprechting Begründung B-Plan SO Solarpark Ortprechting Plan B-plan SO Solarpark Ortprechting Umweltbericht

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönau in Deckblatt 07

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönau in Deckblatt 07– Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB –

Der Gemeinderat von Schönau hat beschlossen, den vom Landratsamt Rottal-Inn am 15. Januar 2016 genehmigten Flächennutzungsplan in Deckblatt 07 zu ändern. Es wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Einwendungen der Grobabstimmung sind im Entwurf vom 09. Oktober 2025 eingearbeitet.  Der überarbeitete Planentwurf des Deckblattes 07 zum Flächennutzungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht wurde am 09.10.2025, Nr. 273-09/2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Schönau gebilligt und liegt in der Zeit von

Montag, 27. Oktober 2025 bis einschließlich Freitag, 28. November 2025

in der Gemeindeverwaltung Schönau, Bachhamer Straße 22, 84337 Schönau, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Gleichzeitig ist die Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt entsprechend § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Schönau, 27. Oktober 2025

Aushang:   vom   27.10.2025

bis     28.11.2025

                    Noder, Geschäftsleiter
Dateien PDF:
FNP Deckblatt 07 Aufstellung GE Unterzeitlarn Begündung mit Umweltbericht
FNP Deckblatt 07 Aufstellung GE Unterzeitlarn Plan

Aufstellung des Bebauungsplanes „GE Unterzeitlarn“ – Auslegungsbeschlusses

Aufstellung des Bebauungsplanes

„GE Unterzeitlarn“

 – Auslegungsbeschlusses mit gleichzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB –

Der Gemeinderat von Schönau hat am 09.10.2025, Nr. 272-09/2025 die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „GE Unterzeitlarn“ beschlussmäßig behandelt und die Einarbeitung in den Planentwurf beschlossen.

Der vom Gemeinderat in der Sitzung vom 09.10.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des oben bezeichneten Bebauungsplanes liegt von

Montag, 27.10.2025 bis einschließlich Freitag, 28.11.2025

während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Bachhamer Straße 22, zur Einsichtnahme auf.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Äußerungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen geprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönau, 27. Oktober 2025

Aushang:        vom     27.10.2025

bis       28.10.2025
Noder, Geschäftsleiter

Dateien PDF:
B-Plan GE Unterzeitlarn Begründung mit Umweltbericht
B-Plan GE Unterzeitlarn Plan

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönau in Deckblatt 06

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönau in Deckblatt 06– Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB –

Der Gemeinderat von Schönau hat beschlossen, den vom Landratsamt Rottal-Inn am 15. Januar 2016 genehmigten Flächennutzungsplan in Deckblatt 06 zu ändern. Es wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Einwendungen der Grobabstimmung sind im Entwurf vom 06. November 2025 eingearbeitet.  Der überarbeitete Planentwurf des Deckblattes 06 zum Flächennutzungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht wurde am 09.10.2025, Nr. 277-09/2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Schönau gebilligt und liegt in der Zeit von

Montag, 27. Oktober 2025 bis einschließlich Freitag, 28. November 2025

in der Gemeindeverwaltung Schönau, Bachhamer Straße 22, 84337 Schönau, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Gleichzeitig ist die Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt entsprechend § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Schönau, 27. Oktober 2025

Aushang:   vom   27.10.2025

bis     28.11.2025

PDF Dateien:
FNP Deckblatt 06 Änderung Solarpark Ortprechting Begründung  FNP Deckblatt 06 Änderung Solarpark Ortprechting Plan FNP Deckblatt 06 Änderung Solarpark Ortprechting Umweltbericht

Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Am Schloßpark – Deckblatt 03

Der Gemeinderat von Schönau hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 die Änderung des Bebauungsplans „Am Schloßpark – Deckblatt 03“  in der rechtsverbindlichen Fassung vom 09.10.2025 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der genannte Bebauungsplan in Kraft. Er liegt ab sofort im Rathaus zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bekanntmachung Inkrafttreten Satzung v.09.10.2025

Aufstellung Bebauungsplan Straßlweg – Erweiterung 2 – Auslegungsbeschluss mit gleichzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat von Schönau hat am 09.10.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Straßlweg“ – Erweiterung 2 neu aufzustellen.
Der gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf liegt von

Montag, 13.10.2025 bis
einschließlich Freitag, 14.11.2025

während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus zur Einsichtnahme auf.

Bekanntmachung öffentl.Auslegung v.09.10.2025

Dateien PDF:
B-Plan Straßlweg – Erweiterung 02 Begründung mit Umweltbericht B-Plan Straßlweg – Erweiterung 02 Plan