Landrat Michael Fahmüller lädt ein zum Seniorennachmittag
am Mittwoch, 25. Februar 2026
im großen Sitzungssaal im
Landratsamt Pfarrkirchen.
Landrat Michael Fahmüller lädt ein zum Seniorennachmittag
am Mittwoch, 25. Februar 2026
im großen Sitzungssaal im
Landratsamt Pfarrkirchen.

Mit Schreiben vom 19.01.2026 des Landratsamtes Rottal-Inn gilt die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönau in Deckblatt 06 aufgrund der Genehmigungsfiktion als erteilt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans Deckblatt 06 wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung in der Gemeindeverwaltung Schönau, Bachhamer Straße 22, 84337 Schönau, während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Mit Schreiben vom 19.01.2026 des Landratsamtes Rottal-Inn gilt die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönau in Deckblatt 07 aufgrund der Genehmigungsfiktion als erteilt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans Deckblatt 07 wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung in der Gemeindeverwaltung Schönau, Bachhamer Straße 22, 84337 Schönau, während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Ortprechting“, in der rechtsverbindlichen Fassung vom 11.12.2025 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der genannte Bebauungsplan in Kraft.
Der Bebauungsplan „Solarpark Ortprechting“ liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Schönau, Bachhamer Straße 22, 84337 Schönau während der allgemeinen Dienstzeit öffentlich aus; er kann dort eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.
BPlan SO Solarpark Ortprechting Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „GE Unterzeitlarn“, in der rechtsverbindlichen Fassung vom 11.12.2025 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der genannte Bebauungsplan in Kraft
Der Bebauungsplan „GE Unterzeitlarn“ liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Schönau, Bachhamer Straße 22, 84337 Schönau während der allgemeinen Dienstzeit öffentlich aus; er kann dort eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde gemäß Bundesmeldegesetz Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen in sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Daten von Wahlberechtigten erteilen darf. Die Betroffenen haben das Recht, dagegen zu widersprechen.