Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönau in Deckblatt 06

Mit Schreiben vom 19.01.2026 des Landratsamtes Rottal-Inn gilt die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönau in Deckblatt 06 aufgrund der Genehmigungsfiktion als erteilt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans Deckblatt 06 wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung  in der Gemeindeverwaltung Schönau, Bachhamer Straße 22, 84337 Schönau, während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

FNP Deckblatt 06 Bekanntmachung Feststellungsbeschluss