Jeder wahlberechtigte, volljährige Bürger, der für den Bereich der Gemeinde Schönau ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat zur Kommunalwahl am 08. März 2026 die Möglichkeit, seine Stimmen entweder im Wahllokal oder per Briefwahl abzugeben.
Näheres zum Wahlmodus und zu den Fristen bei der Kommunalwahl erfahren Sie hier:
Kommunalwahl 2026 Info vom 12.12.2026