Ortsabrundungssatzung für den Gemeindeteil Marschalling – Auslegungsbeschluss mit gleichzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat von Schönau hat am 02.04.2026 beschlossen, eine Satzung über die Festlegung und die Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in den Innenbereich für den Gemeindeteil Marschalling zu erlassen.

Der gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung liegt von

Mittwoch, 09.04.2026 bis einschließlich
Montag, 11.05.2026

während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus zur Einsichtnahme auf.

Bekanntmachung öffentl. Auslegung

Ortsabrundungssatzung Marschalling-Entwurf