Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergaben ihrer Daten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde gemäß Bundesmeldegesetz Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen in sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Daten von Wahlberechtigten erteilen darf. Die Betroffenen haben das Recht, dagegen zu widersprechen.

Bekanntmachung Widerspruchsrecht Wahlen2026