Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Ortprechting“ – Auslegungsbeschlusses

Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Ortprechting“– Auslegungsbeschlusses mit gleichzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB –

Der Gemeinderat von Schönau hat am 09.10.2025, Nr. 276-09/2025 die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Ortprechting“ beschlussmäßig behandelt und die Einarbeitung in den Planentwurf beschlossen.

Der vom Gemeinderat in der Sitzung vom 09.10.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des oben bezeichneten Bebauungsplanes liegt von

Montag, 27.10.2025 bis einschließlich Freitag, 28.11.2025

während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Bachhamer Straße 22, zur Einsichtnahme auf.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Äußerungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen geprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönau, 27. Oktober 2025

Aushang:        vom     27.10.2025

bis       28.10.2025

                                            Noder,Geschäftsleiter

Dateien PDF:
B-Plan SO Solarpark Ortprechting Begründung B-Plan SO Solarpark Ortprechting Plan B-plan SO Solarpark Ortprechting Umweltbericht