Alle Beiträge von geschoenau

30. Schönauer Christkindlmarkt

Am 2. Adventwochenende präsentieren die teilnehmenden Gruppen
und Organisatoren am „Marktplatz“ an der Eggenfeldener Straße den 30. Schönauer Christkindlmarkt. Organisiert sind ein reichhaltiges Marktprogramm, vorweihnachtliche Stimmung und ein vielfältiges Sortiment geboten. Am Samstag, 09. und Sonntag, 10. Dezember 2023 lädt das Hütten- und Standl-Dorf in der Ortsmitte der Hofmark zum besinnlichen Verweilen in heimeliger Atmosphäre.
Die Marktstände laden am Samstag bereits um 15.30 Uhr zum
Bummeln in der Marktstraße. Bürgermeister Robert Putz eröffnet
zusammen mit Pfarrer Rupert Wimmer und seinen Ministranten nach dem Nachmittagsgottesdienst den Markt, musikalisch umrahmt von der Musikgruppe der Grundschule Schönau unter Leitung von Rektorin Michaela Wimmer. Im Verlauf des ersten Markttages präsentieren die Marktteilnehmer ihre reichhaltigen Angebote von Süß bis Sauer sowie Selbstgemachtem oder liebevoll Gebasteltem und zündet heuer erstmals die Helfer-vor-Ort-Gruppe Schönau das Hirtenfeuer an. Zum Abschluß des ersten Tages kommt um ca. 18.30 Uhr für alle Kinder der Nikolaus, bringt kleine Geschenke und adventliche Lieder. Der zweite Tag öffnet seine Pforten bereits um 14.00 Uhr. Um 16.00 Uhr führen die Kinder mit ihren Betreuerinnen des Kindergartens St. Stephanus ein Weihnachtsspiel auf und um 17.00 Uhr kommt noch
einmal der Nikolaus mit Geschenken für die Kinder. Zum Abschluß
eines jeden Markttages werden an die Besucher je 10 Stück
Weihnachtsenten verlost. An allen Ständen gibt es dazu
Teilnahmekarten; die Gewinne werden nur an Anwesende und nur ein Preis je Teilnehmer ausgegeben; die Enten wurden gleichermaßen von örtlichen Firmen, gewerblichen wie privaten Gönnern gespendet.
Der Schönauer Christkindlmarkt gibt eine Einstimmung auf die „staade Zeit“. Die Organisatoren und Standlbetreiber freuen sich über regen Besuch und eine tolle Stimmung.

Wegfall des Kinderreispasses zum 01.01.2024

Wegfall des Kinderreispasses zum 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Ab diesem Zeitpunkt, ist für Personen unter 24 Jahre, ein Personalausweis (Gebühr: 22,80 €) oder ein regulärer Reisepass (Gebühr: 37,50 €) zu beantragen. Wir bitten um die rechtzeitige Beantragung, da diese Dokumente von der Bundesdruckerei ausgestellt werden.

Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Unterhöft“ – Öffentlichkeitsbeteiligung

Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Unterhöft“ – Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB –

Der Gemeinderat von Schönau hat am 03.08.2023, Nr. 330-08/2023 beschlossen, den Bebauungsplan für das Sondergebiet „SO Solarpark Unterhöft“ neu aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan beträgt ca. 17,38 ha. Er umfaßt die Grundstücke Flurnummern 3706, 3706/1, 3707, 1134, 1135, 1136 und 1138 jeweils der Gemarkung Unterhöft, Gemeinde Schönau.

Die bisher der landwirtschaftlichen Nutzung zugewiesenen Grundstücke sollen künftig einem Sondergebiet zugeführt werden, in dem eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet und betrieben werden soll.

Der vom Gemeinderat in der Sitzung vom 02.11.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des oben bezeichneten Bebauungsplanes liegt von

Donnerstag, 09.11.2023 bis einschl. Montag, 18.12.2023

während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Bachhamer Straße 22, zur Einsichtnahme auf.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben. Äußerungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen geprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönau, 02. November 2023

Aushang:        vom     02.11.2023

bis       18.12.2023

                                           Noder, Geschäftsleiter

Download PDF:

Bauleitplanung.Beb.Pl.SO Solarpark Unterhöft.Plan f.Groabstimmung.Stand 02.11.2023

Bauleitplanung.Beb.Pl.SO Solarpark Unterhöft.Begründung f.Groabstimmung.Stand 02.11.2023

Bauleitplanung.Beb.Pl.SO Solarpark Unterhöft.Umweltbericht f.Groabstimmung.Stand 02.11.2023

Änderung des Bebauungsplanes „Schönau-West“ in Deckblatt 11

Änderung des Bebauungsplanes „Schönau-West“ in Deckblatt 11: Vereinfachtes Verfahren nach § 13 a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau hat in der Sitzung vom 02. November 2023 die Änderung des Bebauungsplans „Schönau-West“ im Bereich der Wührstraße in Deckblatt 11 beschlossen.

Die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes betrifft die Flurnummern 184, 184/4, 184/2 und 184/3 der Wührstraße der Gemarkung und Gemeinde Schönau.

Die betroffenen Flurnummern werden an den baulichen Umfang angepaßt und die Baufenster entsprechend angepaßt. Um eine Nachverdichtung der Bauflächen zu erreichen, wird das Baufenster der Parzelle 45 b neu Richtung der nördlichen Grundstücksgrenze erweitert. Daneben werden Grundflächen- und Geschoßflächenzahl den Erfordernissen angepaßt.

Die Änderung des Bebauungsplanes „Schönau-West“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Mit der Ausarbeitung der Planvorlagen im Änderungsverfahren wird der Landschaftsarchitekt Achim Ruhland beauftragt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Festsetzungen und Begründung liegt in der Zeit vom

09.11.2023 bis einschließlich 18.12.2023

in der Gemeindeverwaltung Schönau, Bachhamer Straße 22, 84337 Schönau, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Gleichzeitig ist die Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden.

Schönau, 02.11.2023

Noder, Geschäftsleiter

Aushang       vom    02.11.2023

bis      20.11.2023

Download PDF:

Beb.plan.Schönau-West.Wührstraße.Änderung.Deckbl.11.Begründung.Stand.02.11.2023

Beb.plan.Schönau-West.Wührstraße.Änderung.Deckbl.11.Plan.Stand.02.11.2023

Änderung des Flächennutzungsplanes in Deckblatt 5

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönau in Deckblatt 5– Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB –

Der Gemeinderat von Schönau hat beschlossen, den vom Landratsamt Rottal-Inn am 15. Januar 2016 genehmigten Flächennutzungsplan in Deckblatt 5 zu ändern. Der Planentwurf ist ausgearbeitet worden vom Ingenieurbüro für Landschaftsarchitektur und Stadtplanung Achim Ruhland, Joseph-von-Eichendorff-Straße 37, 94428 Eichendorf. Der Planentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht des Deckblattes 5 zum Flächennutzungsplan liegt in der Zeit von

Donnerstag, 09. November 2023 bis einschl. Montag, 18. Dezember 2023

in der Gemeindeverwaltung Schönau, Bachhamer Straße 22, 84337 Schönau, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Gleichzeitig ist die Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt entsprechend §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Schönau, 02. November 2023

Aushang:   vom   02.11.2023

bis     18.12.2023

                    Noder, Geschäftsleiter
Download PDF:

Bauleitplanung.Beb.Pl.SO Solarpark Unterhöft.Umweltbericht f.Groabstimmung.Stand 02.11.2023

Bauleitplanung.Beb.Pl.SO Solarpark Unterhöft.Begründung f.Groabstimmung.Stand 02.11.2023

Bauleitplanung.Beb.Pl.SO Solarpark Unterhöft.Plan f.Groabstimmung.Stand 02.11.2023

 

Erschließungsarbeiten BG Unterzeitlarn-Oberfeld

Die Wasserversorgung Oberes Kollbachtal führt in den nächsten Wochen Erschließungsarbeiten in der Ortschaft Unterzeitlarn im Bereich – BG Unterzeitlarn-Oberfeld durch. Aufgrund der Baumaßnahmen kann es zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr sowie zu Versorgungsausfällen (z. B. durch das Umbinden von Leitungen) kommen. Wir bitten dahingehend um Verständnis. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich in der Kalenderwoche 43.

Der KulturPass ist da!

Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Sie erhalten ab ihrem 18. Geburtstag ein Budget von 200 Euro, das sie für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen können. So wird Kultur vor Ort noch einfacher erlebbar. Gleichzeitig stärkt das die Nachfrage bei den Anbietenden.

Für alle 18-Jährigen:

Alle, die in Deutschland leben und im Jahr 2023 18 Jahre alt werden, können sich für den KulturPass registrieren. Die Registrierung wird durch das Online-Ausweis-Verfahren überprüft. Dann steht ein Budget in Höhe von 200 Euro zur Verfügung, das für alle Angebote des KulturPass‘ genutzt werden kann. Das sind beispielsweise Eintrittskarten für Konzerte, Theateraufführungen, Kinobesuche, Museumsbesuche oder Parks, sowie Bücher, Tonträger, Noten oder Musikinstrumente. Das gewünschte Angebot wird über die App reserviert und dann vor Ort abgeholt.

Ab 14. Juni wird die Nutzung des KulturPass‘ für 18-Jährige möglich sein.

Mehr Infos: https://www.kulturpass.de/

Informationen für Ehrenamtliche / Infobroschüren

Die Kommunale Jugendarbeit erstellt regelmäßig Informationsbroschüren für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit.

Die Broschüre „Aufsichtspflicht & Haftungsrecht“ beschreibt praxisnah und anschaulich alle rechtlichen Grundlagen zu diesen Themen und versucht häufige Fragen dazu zu beantworten. Die Broschüre „Ferienprogramme der Gemeinden im Landkreis“ beschreibt alles Wissenswerte zur Organisation von Ferienprogrammen. Dabei geht es unter anderem darum, wie die Anmeldung abläuft, welche wichtigen Punkte bei der Betreuung von Kindern zu beachten sind, wie gute Öffentlichkeitsarbeit funktioniert und welche Angebote man beim Ferienprogramm anbieten kann.

Die Broschüren können Sie bei der Kommunalen Jugendarbeit anfordern oder hier downloaden:

Infobroschüre zur Aufsichtspflicht & Haftungsrecht
Infobroschüre zu Ferienprogramm in den Gemeinden
Infobroschüre FESTE FEIERN, aber richtig! (PDF)

GEMA-Gebühren für Vereine

Der Freistaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für bis zu zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr,

Jetzt besteht die Möglichkeit sich als Verein zu registrieren.

Dieser Link führt zur Registrierung bei der GEMA: https://www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern

FAQ zum GEMA-Pauschalvertrag für Vereine:

Der Pauschalvertrag gilt für alle gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereine mit Sitz in Bayern.

Alle Vereine können ihre Veranstaltungen ab dem 5. April 2023 auf dem Portal der GEMA unter folgendem Link anmelden: www.gema.de/portal

Durch den GEMA Vertrag übernimmt der Freistaat Bayern alle Kosten für die umfassten Veranstaltungen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kontingents von bis zu rund 120.000 Veranstaltungen jährlich. Die genaue Anzahl hängt von Art und Größe der angemeldeten Veranstaltungen ab.

Abgedeckt sind folgende Veranstaltungen:

  • Tonträger und Livemusik
  • Innen und Außen
  • Bis 300 qm Veranstaltungsfläche
  • Ohne Eintrittspreis

Notwendig ist lediglich eine einmalige Registrierung auf dem Portal der GEMA. Verein, die bereits bei der GEMA registriert sind müssen sich nicht erneut registrieren. Anschließend können Zwei Veranstaltungen pro Jahr, ebenfalls über das Portal der GEMA, angemeldet werden. Das Verfahren ist einfach und vollständig digital.

Hier weiterlesen: Pauschalvertrag mit der GEMA | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)