Alle Beiträge von geschoenau

Schönauer Ferienprogramm 2023

In diesem Jahr wird wieder für unsere Kinder während der Sommerferien in Zusammenarbeit mit den Vereinen, Verbänden, Organisationen und Privatpersonen ein eigenes Ferienprogramm zusammengestellt. Zunächst wollen wir auf diesem Weg wieder alle interessierten Gruppen, aber auch alle Privatpersonen, die Lust zur Kursgestaltung haben aufrufen, Themen für mögliche Kursangebote zu benennen, Beschreibungen der Kursinhalte anzugeben und auch mitzuteilen, wann diese Kurse stattfinden könnten. Nach Abstimmung der einzelnen Kursangebote werden wir das Heft fertig stellen. Es soll voraussichtlich ab der letzten Juniwoche zum Mitnehmen in den Schönauer Geschäften aufliegen (über Schule und Kindergarten werden den Kindern ein Exemplar zum Auswählen der richtigen Kurse mit nach Hause gegeben).

Das Programm läuft voraussichtlich ab Freitag, 04. August und geht bis Anfang September. Wir hoffen wieder auf ein erneut umfangreiches Programm mit abwechslungsreichen Themen, sowie vielen und interessanten Programmpunkten und danken schon jetzt allen, die erneut dazu beitragen, unseren Kindern ein ausgewogenes und abwechslungsreiches Programm für die Dauer der Sommerferien in unserer Gemeinde anbieten zu können.

Wer Kursangebote für das Ferienprogramm hat, soll diese bitte im Rathaus bis spätestens

Montag, 22. Mai 2023

anmelden.

Die Kursangebote können schriftlich an die Gemeinde, Bachhamer Straße 22 in 84337 Schönau geschickt werden oder per Fax (08726 / 9688-20) oder per E-Mail: gemeinde@schoenau-bayern.de

8. Schönauer Sautrogrennen

8. Schönauer Sautrogrennen wieder auf dem Wührstauweiher

(zwischen Edeka und Volksfestplatz)

Sonntag, 11.06.2023 ab 14.00 Uhr

Mit Preisverleihung in 2 Kategorien:

Sautrog Original (Unverfälschtes Original, kein Bug)                 Sautrog getunt    (Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, außer: keine Motorisierung erlaubt)

Rennregeln & Teilnahmebedingungen:

-Anmeldung vor Ort am Renntag ab 14.00 Uhr

Startschuss ca. 15.00 Uhr

-Die Teilnahme ist kostenlos

-Es gibt keine Altersbegrenzung

-Die Teilnehmer müssen schwimmen können

-Pro Sautrog 2 Personen

-Es treten immer nur 2 Mannschaften gegeneinander an

-2 Paddel pro Sautrog (Kategorie Original)

-Gegnerische Mannschaften werden in einer Kategorie ausgelost

-Für die Verpflegung steht der Festzeltwirt bereit

-Preisverleihung ca. 19.30 Uhr im Festzelt

Für Unfälle aller Art wird nicht gehaftet!

(Bei zu schlechter Witterung wird das Rennen aus Sicherheitsgründen kurzfristig abgesagt.)

Preise:
Pokale und Volksfestgutscheine

Die originellsten Mottos und Kostümierungen erhalten ebenfalls einen Preis!

Wir hoffen auf zahlreiche Teilnehmer und Besucher!

Gegen Hunger und Durst rund ums „Wettkampfgelände“ werden Getränke und Brotzeiten angeboten.

Die Gemeinde Schönau und Freiwillige Feuerwehr Schönau

Sautrogrennen.Plakat

GEMA-Gebühren für Vereine

Der Freistaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für bis zu zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr,

Jetzt besteht die Möglichkeit sich als Verein zu registrieren.

Dieser Link führt zur Registrierung bei der GEMA: https://www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern

FAQ zum GEMA-Pauschalvertrag für Vereine:

Der Pauschalvertrag gilt für alle gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereine mit Sitz in Bayern.

Alle Vereine können ihre Veranstaltungen ab dem 5. April 2023 auf dem Portal der GEMA unter folgendem Link anmelden: www.gema.de/portal

Durch den GEMA Vertrag übernimmt der Freistaat Bayern alle Kosten für die umfassten Veranstaltungen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kontingents von bis zu rund 120.000 Veranstaltungen jährlich. Die genaue Anzahl hängt von Art und Größe der angemeldeten Veranstaltungen ab.

Abgedeckt sind folgende Veranstaltungen:

  • Tonträger und Livemusik
  • Innen und Außen
  • Bis 300 qm Veranstaltungsfläche
  • Ohne Eintrittspreis

Notwendig ist lediglich eine einmalige Registrierung auf dem Portal der GEMA. Verein, die bereits bei der GEMA registriert sind müssen sich nicht erneut registrieren. Anschließend können Zwei Veranstaltungen pro Jahr, ebenfalls über das Portal der GEMA, angemeldet werden. Das Verfahren ist einfach und vollständig digital.

Hier weiterlesen: Pauschalvertrag mit der GEMA | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)

 

Hinweise zur Aushändigung des neuen elektronischen Personalausweises

Sie haben bei uns einen neuen elektronischen Personalausweis beantragt.  Ihr Antrag wird von uns an die Bundesdruckerei Berlin weitergesandt, wo Ihr neues Dokument produziert wird.

Bei der Abholung des neuen Ausweises in der Gemeindeverwaltung sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Sie erhalten direkt von der Bundesdruckerei Berlin (aber mit dem Absender unserer Gemeindeverwaltung) den sog. PIN-Brief zugestellt, der Ihre PIN- und PUK-Nummer sowie Ihr Sperrkennwort enthält. Ein paar Tage später können Sie Ihren Ausweis dann bei uns abholen (vorher bitte kurz telefonisch nachfragen).
  2. Außerdem raten wir Ihnen dringend, das ausgehändigte Informationsmaterial genau durchzulesen. Eine Sperrung der Online-Funktion ist ausschließlich über die Sperrhotline möglich.
  3. Bringen Sie bitte Ihren alten Personalausweis mit! Ansonsten kann Ihr neues Dokument nicht ausgehändigt werden!
  1. Sollten Sie Ihren neuen Personalausweis nicht selbst abholen können, ist eine Person Ihres Vertrauens schriftlich zu bevollmächtigen (gilt auch für Ehegatten!). Das entsprechende Formular erhalten Sie auf Anfrage direkt bei uns im Passamt. Es steht auch auf unserer Homepage unter gemeinde-schoenau.de/RathausServiceportal/Reisepass/Kinderreisepass/Personalausweis für Sie zum Download bereit. Bitte verwenden Sie ausschließlich dieses Formular, da eine selbstverfasste Vollmacht womöglich nicht alle Erklärungen beinhaltet, die für die Aushändigung des neuen Personalausweises erforderlich sind!

Zu vermieten in Schönau

Neubau – DHH in ruhiger Lage mit kleinem Gartenbereich – 84337 Schönau

Exzellente Bauweise trifft auf beeindruckende Energie-Effizienz.

Der Vermieter hat nichts gegen einen Hund. Wegweisend: die artgerechte Tierhaltung.

Die Zusammensetzung der monatlichen Miete ab Erst-Bezug = 01.03.23:

Wenn der Miet-Partner seine private Einbauküche in der Doppelhaushälfte etablieren möchte, entfällt der Kosten-Baustein von 50,- €/mtl.

weitere Infos hier:

https://www.abv-immobilien.de/angebote/privat-immobilien/haus/135-neubau-dhh-in-ruhiger-lage-mit-kleinem-gartenbereich.html

Gemeinderats Sitzungstermine 2023

Donnerstag, 12. Januar 2023 19.00 Uhr
Donnerstag, 02. Februar 2023 19.00 Uhr
Donnerstag, 02. März 2023 19.00 Uhr
Dienstag, 04. April 2023 19.30 Uhr
Donnerstag, 04. Mai 2023 19.30 Uhr
Donnerstag, 01. Juni 2023 19.30 Uhr
Donnerstag, 06. Juli 2023 19.30 Uhr
Donnerstag, 03. August 2023 19.30 Uhr
Donnerstag, 07. September2023 19.30 Uhr
Donnerstag, 05. Oktober 2023 19.00 Uhr
Donnerstag, 02. November 2023 19.00 Uhr
Donnerstag, 07. Dezember 2023 19.00 Uhr

Wohnungsgeberbestätigung bei An – und Ummeldung einer Wohnung

Seit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01. November 2015 (wir berichteten damals im Gemeindeblatt) ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung des Wohnsitzes mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich zu bestätigen. Wir möchten deshalb nochmals alle Schönauer Bürger, die Wohnraum zur Verfügung stellen (ob unentgeltlich oder auf Mietbasis) darauf hinweisen, möglichst bereits vor der Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen und dem Meldepflichtigen mitzugeben, da ansonsten eine Anmeldung nicht erfolgen kann.
Das dazu notwendige Formblatt kann jederzeit bei der Gemeindeverwaltung angefordert oder auf unserer Internetseite unter www.gemeinde-schoenau.de unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ heruntergeladen werden.

Hier können Sie die Wohnungsgeberbestätigung herunterladen:
DOWNLOAD PDF

 

Wohnsitzwechsel – Abmeldung

Wohnsitzwechsel – Abmeldung

Beschreibung

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen (z. B. bei Wegzug ins Ausland), müssen Sie sich abmelden.

Bei der Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen auch die Adresse im Ausland anzugeben.

Eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland ist möglich. Wir bitten Sie, in diesem Fall ein Abmeldeformular auszufüllen oder bei der Meldebehörde ausfüllen zu lassen und dieses zu unterschreiben, da die Meldung erst am Auszugstag verarbeitet werden kann. Die Abmeldebestätigung wird Ihnen danach automatisch an die angegebene Adresse zugesandt.

Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht sie keine neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen.

Damit hat der Meldepflichtige seither eine Wahlmöglichkeit: Die Abmeldung der Nebenwohnung kann nicht mehr ausschließlich bei der Meldebehörde der Hauptwohnung vorgenommen werden. Sie kann jetzt auch wieder bei der Meldebehörde der Nebenwohnung selbst vorgenommen werden.

Bei Ehegatten und Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen (mind. 18. Jahre alt) die Abmeldung vornimmt.

Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben und eine andere Wohnung im Inland beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.

Sollten Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden.

Voraussetzungen

Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung und kein Beziehen einer neuen Wohnung im Inland (Wohnung wird endgültig verlassen mit dem Willen, sie künftig nicht mehr für die Verrichtungen des täglichen Lebens zu benutzen.)

Fristen

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Frühestmöglicher Zeitpunkt bei einer Abmeldung ins Ausland eine Woche vor dem Auszug.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

keine

zurück

Grundsicherung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei  voller Erwerbsminderung haben bedürftige Menschen, die entweder die für sie geltende Altersgrenze (zwischen dem 65. und 67. Geburtstag) erreicht haben oder die dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind und die ein so geringes Einkommen oder Vermögen haben, dass es für den Lebensunterhalt nicht oder nicht ganz ausreicht.

Dauerhaft voll erwerbsgemindert sind Personen, deren Leistungsvermögen wegen Krankheit oder Behinderung so eingeschränkt ist, dass sie nicht mehr mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können.

Faustregel: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 EUR liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben!

Wer bekommt keine Grundsicherung?

Wer die Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, kann keine Grundsicherung  erhalten. Dazu gehören Personen, die ihr Vermögen verschenkt oder leichtfertig verloren haben, ohne für das Alter vorzusorgen. Auch wer im Ausland wohnt, erhält keine Grundsicherung.

Hilfebedürftige, die noch erwerbsfähig sind, d. h. einer Arbeit nachgehen können, haben keinen Anspruch auf Grundsicherung sondern auf Arbeitslosengeld II. Zuständig ist hier das Jobcenter.

Wofür gibt es die Grundsicherung?

Die Grundsicherung hilft dabei, den Bedarf des täglichen Lebens bezahlen zu können.

Die Grundsicherung soll

  • Ihren notwendigen Lebensunterhalt (z. B. Lebensmittel, Bekleidung, Reparaturen und Instandhaltungen sowie Haushaltsgeräte),
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
  • Vorsorgebeiträge,
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen (behinderte Menschen, Schwangere oder bei besonderer Ernährung aus gesundheitlichen Gründen)
  • Hilfe in Sonderfällen

abdecken.

So wird gerechnet  –  Regelbedarfsstufen

Am Anfang wird gerechnet: Bedarf ermitteln, Einkommen und Vermögen betrachten und dann prüfen, ob Ihr Bedarf größer ist als das Einkommen oder Vermögen. Ist dies der Fall, wird Ihnen genau dieser Fehlbetrag als Grundsicherung gezahlt. Ist Ihr Einkommen aber höher als der Bedarf, besteht kein Anspruch.
Ihr Bedarf ergibt sich aus der Regelbedarfsstufe für die Sozialhilfe und den Aufwendungen (siehe „Wofür gib es die Grundsicherung?“)

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2022:

Alleinstehende449,- EURRegelbedarfsstufe 1
Paare je Partner404,- EURRegelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (SGBXII)360,- EURRegelbedarfsstufe 3
nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern360,- EURRegelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren376,- EURRegelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren311,- EURRegelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren285,- EURRegelbedarfsstufe 6

Was wird angerechnet?

Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem Ihres Ehepartners ab. Das gilt auch für Partner in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft und für eingetragene Lebenspartner i. S. des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Zum Einkommen gehören:

  • Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit
  • Renten und Pensionen (auch Riester-Rente und Renten aus dem Ausland)
  • Miet- und Pachteinnahmen
  • Kindergeld
  • Krankengeld etc.

Zum Vermögen gehören:

  • Bargeld
  • Sparguthaben
  • Wertpapiere
  • Haus- und Grundvermögen
  • PKW

Nicht zum Vermögen zählen:

  • Kleinere Barbeträge
  • Familien- oder Erbstücke, wenn deren ideeller Wert den Verkaufswert weit übersteigt
  • angemessener Hausrat
  • angemessenes Hausgrundstück

Vorhandenes Vermögen müssen Sie zunächst aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung beanspruchen können!

Schonvermögen:

Vermögen bis zu einem bestimmten Betrag wird nicht angerechnet:

  • bei Alleinstehenden:  5.000,00 EUR
  • bei Verheirateten oder Partnern insgesamt:  10.000,00 EUR
  • für jede Person, die der Antragsteller überwiegend unterhält erhöht sich der Betrag um 500,00 EUR
  • Auch ein angemessenes Hausgrundstück, auf dem der Antragsteller allein oder zusammen mit Angehörigen wohnt, zählt nicht zum verwertbaren Vermögen.

Wann beginnt die Grundsicherung?

Die Grundsicherung beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Die Zahlung erfolgt für vorerst zwölf Monate. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Rückwirkend kann die Leistung nicht erfolgen.

Wo kann ich die Grundsicherung beantragen?

Den Antrag auf Grundsicherung können Sie bei uns in der Gemeindeverwaltung stellen. Wir leiten die Antragsformulare dann an das Landratsamt Rottal-Inn zur Bearbeitung weiter.

Formulare

Link zur Formularseite des Landratsamtes „Sozialhilfe“

Antragsformulare Grundsicherung

Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern werden bei der Grundsicherung nicht angerechnet, wenn deren jährliches Gesamteinkommen unter 100 000 Euro liegt. Dann muss auch das Einkommen nicht nachgewiesen werden.