Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönau in Deckblatt 06

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönau in Deckblatt 06– Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB –

Der Gemeinderat von Schönau hat beschlossen, den vom Landratsamt Rottal-Inn am 15. Januar 2016 genehmigten Flächennutzungsplan in Deckblatt 06 zu ändern. Es wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Einwendungen der Grobabstimmung sind im Entwurf vom 06. November 2025 eingearbeitet.  Der überarbeitete Planentwurf des Deckblattes 06 zum Flächennutzungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht wurde am 09.10.2025, Nr. 277-09/2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Schönau gebilligt und liegt in der Zeit von

Montag, 27. Oktober 2025 bis einschließlich Freitag, 28. November 2025

in der Gemeindeverwaltung Schönau, Bachhamer Straße 22, 84337 Schönau, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Gleichzeitig ist die Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt entsprechend § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Schönau, 27. Oktober 2025

Aushang:   vom   27.10.2025

bis     28.11.2025

PDF Dateien:
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