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Defekte Straßenlaternen melden

Defekte Straßenlaternen melden

Die Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straße zu beleuchten.

Für die Meldung von defekten Straßenlampen wären wir Ihnen dankbar. Diese können Sie jederzeit bei uns in der Gemeindeverwaltung melden.

Wir benötigen dazu folgende Angaben:

  • Die genaue Adresse der Schadenstelle ( Ortsteil, Straße, Hausnummer)

  • wenn möglich, die Brennstellennummer (diese ist als Klebeziffer vor Ort am Mast der Straßenlaterne angebracht!)

  • Schadensbeschreibung ( z. B. „Straßenlampe ganz ausgefallen“ oder „brennt auch tagsüber“ etc.)

  • Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für Rückfragen

Die Störungen der Straßenbeleuchtung werden von uns unverzüglich an das Netzcenter Eggenfelden der Bayernwerk AG weitergeleitet.

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Beglaubigung von Dokumenten

Beglaubigung von Dokumenten

Beglaubigt werden Kopien von Schriftstücken, die wir selbst anfertigen oder solche, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder einer öffentlichen Stelle benötigt wird, sofern das Original-Schriftstück in deutscher Sprache abgefasst ist.

Ausnahmen:

Nicht beglaubigt werden können:

  • Abschriften von deutschen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Dies obliegt allein den Standesämtern!

  • Dokumente in fremder Sprache, wenn nicht von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt 

  • Fahrzeugscheine, Führerscheine

  • Abschriften aus den Liegenschaftskataster

  • Registerauszüge aus dem Grundbuch, Handelsregister, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister
  • wenn in bestimmten Fällen eine notarielle Beglaubigung notwendig ist

Gebühr: 5,00 EUR

Werden mehrere Abschriften der gleichen Art beglaubigt, kann die Gebühr je Beglaubigung auf 50 % ermäßigt werden.

Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

Beglaubigt werden können Unterschriften oder Handzeichen, die in persönlicher Anwesenheit vor Ort bei uns in der Meldebehörde geleistet werden. Der Unterzeichner muss seine Identität vorher nachweisen (z. B. Reisepass, Personalausweis).

Gebühr: 5,- EUR

Beglaubigte Kopien von Personalausweisen und Pässen

Die Anfertigung von Ausweiskopien ist nur im Einzelfall unter Beachtung folgender strenger Voraussetzungen zugelassen:

  • Die Erstellung einer Kopie muss erforderlich sein. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob nicht die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses und ggf. die Anfertigung eines entsprechenden Vermerks (w. B.: „Pass/Personalausweis hat vorgelegen“) ausreichend ist.

  • Die Kopie darf ausschließlich zu Identifizierungszwecken dienen.

  • Die Kopie ist vom Empfänger unverzüglich zu vernichten, sobald der mit der Kopie verfolgte Zweck erreicht ist; eine automatisierte Speicherung der Pass-/Ausweisdaten ist unzulässig!

Gebühr: 5,- EUR

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Beantragung einer Auskunftssperre

Beantragung einer Auskunftssperre

Wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt (Auskunftssperre).
Vor Einrichtung der Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft. Ein persönliches Erscheinen in der Meldebehörde ist erforderlich. Bringen Sie bitte ggf. Unterlagen mit, die die von Ihnen gemachten Angaben unterstützen können.

Die Auskunftssperre wird befristet für zwei Jahre eingetragen und ist danach erneut zu beantragen.

Beantragung von Übermittlungssperren

Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten zu widersprechen (Übermittlungssperren). Eine Angabe von Gründen ist dabei nicht erforderlich.

  1. Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)

  2. Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen ( § 50 Abs. 1 und 5 BMG)

  3. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen ( § 50 Abs. 2 und 5 BMG)

  4. Auskünfte an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG)

  5. Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz)

Übermittlungssperren gelten ohne Befristung.

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Wasser- und Abwassergebühren

Wasser- und Abwassergebühren

Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2019

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus unserer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und zur Abwassersatzung

Wasser- und Kanalabrechnung

Jedes Jahr von ca. Mitte Oktober bis Mitte November ist bei allen Haushalten, die an öffentlichen Anlagen angeschlossen sind, die Ermittlung der Wasserverbräuche zur Abrechnung der Gebühren für den Trinkwasserbezug sowie für die Abwasserreinigung fällig.

Die Bürger erhalten mit dem Gemeindeblatt bzw. per Post die Ablesekarte zugesandt. In diese sind schon eingetragen:

  • der Name mit Anschrift

  • die Zählernummer

  • der Zählerstand des Vorjahres

Überprüfen Sie dann bitte diese Voreintragungen und ergänzen Sie diese mit

  • dem Ablesedatum

  • den aktuellen Zählerstand

  • und Ihrer Unterschrift

Bitte leiten Sie die Karte dann bis zum genannten Termin an die Gemeindeverwaltung zurück!

Neu

Alternativ steht Ihnen zur Abgabe Ihres Zählerstandes auch Wasserzählerkarte ONLINEauf unserer Homepage zur Verfügung.

Im Rahmen der gesetzlich festgelegten Mitwirkungspflicht zur Ermittlung der Verbrauchsdaten weisen wir darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Rückmeldung der Verbrauchswert geschätzt bzw. ein Pro-Kopf-Verbrauch angenommen und abgerechnet wird.

Die vorstehende Regelung trifft nicht zu bei Zählern, deren amtliche Eichzeit von sechs Jahren abgelaufen ist und die von der Gemeinde ausgewechselt werden ( zur Dauer der Eichzeit siehe den Datumsaufdruck auf der Innenseite des Zählerdeckels). Diese Haushalte erhalten keine Ablesekarte. In diesem Falle gilt als Abrechnungsgrundlage der Zählerstand des ausgebauten Wasserzählers. Eine erneute Ablesung wird nicht vorgenommen.

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Abfallwirtschaft in der Gemeinde

An- und Abmeldungen von Mülltonnen

Die An-, Ab- und Ummeldung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen können Sie über die Telefonnummer 08721/9612-15 des AWV Isar-Inn vornehmen.

Bereitstellung von Mülltonnen am Abholtag

Die Restmüll,- Bio- und Papiertonnen sind jeweils bis spätestens 5.00 Uhr morgens an der üblichen Abholstelle bereitzustellen!

 

Müllabfuhrkalender 2021 >>Link

Gelbe Tonne ab 01.01.2021

Ab 01.01.2021 werden allen Haushalten Gelbe Tonnen zugestellt, in denen ab Januar die Verkaufspackungen (Kunststoff, Alu Getränkekartons, Konserven usw.) eingesammelt werden. Diese können dann nicht mehr im Wertstoffhof angenommen werden. Weitere Informationen zur Gelben Tonne erhalten Sie unter https://www.awv-isar-inn.de/abfallentsorgung/gelbe-tonne/information-zur-gelben-tonne/

 

Müllsäcke

Falls der Platz in der Restmülltonne einmal nicht ausreichen sollte, können rote Restmüllsäcke in der Gemeindeverwaltung Schönau zu einem Stückpreis von derzeit 2,- EUR käuflich erworben werden, die dann einfach zur Mülltonne dazugestellt werden.

Problemmüllsammlung     >>Link

Termine

https://www.awv-isar-inn.de/abfallentsorgung/problemmuellsammlung/termine-rottal-inn-2021/

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn:

AWV Isar-Inn
Karl-Rolle-Straße 43
84307 Eggenfelden
Tel. 08721/ 9612-0
www.awv-isar-inn.de  

Wertstoffhof Öffnungszeiten

Mittwoch          15.00 – 17.00 Uhr
Freitag             14.00 – 17.00 Uhr
Samstag          09.00 – 12.00 Uhr

Weitere Infos:

https://www.awv-isar-inn.de/abfallentsorgung/anlagen-oeffnungszeiten/

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn:

AWV Isar-Inn
Karl-Rolle-Straße 43
84307 Eggenfelden
Tel. 08721/ 9612-0
www.awv-isar-inn.de

Wertstoffhof Öffnungszeiten

Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr

Kompostanlage Eggmühl geschlossen!

Die Kompostieranlage in Eggmühl, Gemeinde Schönau ist aufgelassen und bleibt dauerhaft geschlossen. Kompostiermaterial ist zur neuen Anlage des Abfallwirtschaftsverbandes in Arnstorf, Lohmann 2 zu bringen. Die Anlage in Arnstorf hat geöffnet: jeweils mittwochs, 14.00 – 18.00 Uhr; freitags, 14.00 – 18.00 Uhr und samstags, 09.00 – 12.00 Uhr.

 

Verbrennungen pflanzlicher Abfälle >>Merkblatt

Bekanntmachung

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass auf Anordnung der Sicherheitsbehörden zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

ab Waldbrandstufe 3

grundsätzlich keine Genehmigung mehr von der Gemeindeverwaltung erteilt wird. Maßgebend für die Beurteilung im Einzelfall ist die bisherige Witterung (z. B. längere Trockenperiode, Wind, bisherige Niederschlagsmenge oder -häufigkeit).
Damit die Gemeinde rechtzeitig die zuständigen Feuerwehrkommandanten informieren kann ist es zwingend notwendig, das Verbrennen mindestens 1 Tag vorher anzumelden. Mitteilungen über das Verbrennen am selben Tag werden deshalb nicht mehr weitergeleitet!

 

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SCHÖNAU

Die Hofmark Schönau liegt inmitten des Dreiecks von Pfarrkirchen, Eggenfelden und Arnstorf im Sulzbachtal.

Die 1100 Jahre alte Gemeinde zählt heute 2000 Einwohner.

Urlauber und Besucher kommen in die ruhige, ländliche Gemeinde, vor allem wegen der landschaftlich reizvollen Gegend, den kunsthistorisch interessanten Baudenkmälern, Kirchen und Kapellen. Urkundlich ist Schönau erstmals erwähnt im Jahre 890 n. Christus.

Sehenswürdigkeiten:

Wasserschloss Schönau

Pfarrkirche Schönau

 

St. Erasmus zu Heiligenberg

 

 

St. Erasmus zu Heiligenberg

Sehr schön liegt die Wallfahrtskirche Heiligenberg auf einer kleinen Anhöhe, wo sie schon lange bevor man Heiligenberg erreicht zu sehen ist. Der Grund, warum die Gläubigen nach St. Erasmus pilgern sind Unterleibsbeschwerden, Koliken und Bauchschmerzen. Warum diese Kirche oder ein Teil davon Auslöser für die Wallfahrten wurde ist nicht belegt. Allerdings zeigen sieben Gemälde eine Reihung von Geschehnissen, die auf die Kultentwicklung Hinweise geben können. Allesamt zeigen verschiedene Arten der Wunderheilung durch den Hl. Erasmus, welche in dem Zeitraum zwischen 1469 und 1498 geschehen sein sollen. Ein graußiges Zeugnis ist die Tatsache, daß bis ins 20. Jahrhundert Tiere für den Heiligen geopfert wurden. Im 15. Jahrhundert wurde an diesem schönen Flecken Erde die erste Kirche errichtet. Von dieser ist aber nurmehr der in der Zeit des Barock umgestaltete Chor erhalten. Im Jahre 1720 wurde ein neues Langhaus erbaut. Von außen zeigt sich Heiligenberg eher dezent und zurückhaltend. Der Kirchturm auf der Westseite ist in seinen unteren Geschossen quadratisch. Er schließt mit einem achteckigen Aufbau, gekrönt von einer liebevoll und ausdrucksstark geformten Zwiebelhaube ab. Innen wurde wie außen auf eine übermäßige Ausgestaltung verzichtet. Die Zurückhaltung bei den Stuckarbeiten kommt vor allem der im frühen 18. Jahrhundert geschaffenen barocken Ausstattung zugute. Durch das Zusammenspiel von Innengestaltung und Innenausstattung ist ein harmonisches und ausgeglichenes Bild entstanden, das sofort beim Betreten der Kirche auf den Besucher wirkt.