Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Dienst für unsere
Gemeinde-App
eingestellt wurde und deshalb nicht mehr zur Verfügung steht.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Dienst für unsere
Gemeinde-App
eingestellt wurde und deshalb nicht mehr zur Verfügung steht.
Landrat Michael Fahmüller lädt ein zum Seniorennachmittag
am Mittwoch, 25. Februar 2026,
am Donnerstag, 26. Februar 2026 und
am Dienstag, 10. März 2026
im großen Sitzungssaal im
Landratsamt Pfarrkirchen.
Am 27.01.2026 findet der Beratungstermin des Bezirks Niederbayern als Leistungsträger der Hilfe zur Pflege nach SGB XII im Landratsamt Rottal-Inn in Pfarrkirchen statt.
Hier erfahren Sie, welche Sozialhilfeleistungen (ambulant oder stationär) Ihnen zustehen.
Die neuen Abfuhrkalender mit den Abfuhrterminen für die Restmüll-, Bio, Papier- und Gelbe Tonne für das Jahr 2026 sind ab sofort auf unserer Gemeinde-Homepage mit der Homepage des AWV Isar-Inn verlinkt und können jederzeit unter
https://www.awv-isar-inn.de/informationen/abfuhrkalender/
abgerufen werden.
Die Papierkalender liegen ab sofort vor dem Rathaus zur Abholung bereit.
Merkblatt
zu Werbung an Straßen
im Landkreis Rottal-Inn
Gesetzliche Grundlage
§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO):
Verboten ist außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton, wenn dadurch am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Jede Werbung, die zwar innerhalb einer Ortschaft aufgestellt wird, aber auf den Verkehrsteilnehmer außerorts wirkt, ist nicht erlaubt.
Werbung innerhalb geschlossener Ortstafeln kann erlaubt sein. Jede Gemeinde legt dies selbst fest und ist Ansprechpartner für innerörtliche Werbung.
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Als Werbung gelten z. B. Bauzaunbanner, Plakate, bewegliche Hänger mit Werbebotschaften, Strohfiguren, Hinweistafeln, Fahnen aber auch Lichtreklame und Skybeamer.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Werbung innerhalb geschlossener Ortstafeln kann erlaubt sein. Jede Gemeinde legt dies selbst fest und ist Ansprechpartner für innerörtliche Werbung.
Werbung darf Verkehrszeichen nicht nachahmen, verwechselbar machen oder deren Wirkung beeinträchtigen.
Straßen- und baurechtliche Vorgaben sind zu beachten.
Hier weiterlesen:
Ab 01. Mai 2025 dürfen Passfotos nicht mehr selbst erstellt und in Papierform mitgebracht werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen dazu:
Ab 01.05.2025 können Sie bei Beantragung Ihres neuen Ausweisdokumentes die Option Direktversand wählen. Hierbei können Sie sich Ihr neues Dokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen.
Was Sie dazu wissen müssen sehen Sie hier
Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ)