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Der Bezirk Niederbayern berät über Anspruch auf Leistungen in der Pflegehilfe am 12.06.2025 in Pfarrkirchen
Am 12.06.2025 findet ein Beratungstermin des Bezirks Niederbayern als Leistungsträger der Hilfe zur Pflege nach SGB XII im Landratsamt Rottal-Inn, Gebäude 5, Besprechungsraum im 1. Stock, 84347 Pfarrkirchen statt.
Die Vorort-Termine können, wie telefonischen Gesprächstermine im Übrigen auch, über die Terminvergabe-Hotline des Bezirks unter 0871 97512-111 (erreichbar zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr) vereinbart werden. Ebenso gibt es auf der Homepage die Möglichkeit online einen Termin zu vereinbaren – https://forms.bezirk-niederbayern.de/frontend-server/form/provide/304/?art=persoenlich
Bei der Beratungsstelle des Bezirk Niederbayerns erfahren Sie, welche Sozialhilfeleistungen im Rahmen der ambulanten Hilfe zur Pflege (Pflege zu Hause oder in alternativen Wohnformen) oder der stationären Hilfe zur Pflege (Pflege im Heim) zustehen. Bei dieser individuellen und vertraulichen „Erstberatung“ werden insbesondere Informationen zu folgenden Themen gegeben: Antrags- und Verwaltungsverfahren, sozialhilferechtliche Bedürftigkeit, Einsatz und Verwertung von Einkommen und Vermögen, Schenkungsrückforderungsansprüche, Elternunterhalt, etc. Gerade wenn sich in Familien die Pflegesituation so entwickelt, dass eine Heimunterbringung erforderlich wird, stellen sich oft Fragen nach der Berücksichtigung von Übergabeverträgen und möglichen Ansprüchen hieraus oder auch inwieweit Kinder oder auch Enkelkinder überprüft und ggfs. auch herangezogen werden für die Heimkosten. Auch diese Fragen können hier an den Bezirk vertraulich gestellt werden.
Hier finden Sie zusammengefasst die Leistungen, die die Beratungsstelle anbietet, den Kontakt und die Online-Terminvereinbarung: https://www.bezirk-niederbayern.de/sozialhilfeberatung-hzp/
Unter https://www.bezirk-niederbayern.de/soziales/publikationen-soziales/ finden Sie die Broschüren Hilfe in Alten- und Pflegeheimen/Hilfe zur ambulanten Pflege.
Informationen zur Einführung des digitalen Lichtbildes ab 01.05.2025
Ab 01. Mai 2025 dürfen Passfotos nicht mehr selbst erstellt und in Papierform mitgebracht werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen dazu:
Direktversand Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte
Ab 01.05.2025 können Sie bei Beantragung Ihres neuen Ausweisdokumentes die Option Direktversand wählen. Hierbei können Sie sich Ihr neues Dokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen.
Was Sie dazu wissen müssen sehen Sie hier
Volksfest Schönau 2025
🎉 Volksfest Schönau 2025 – Alle Infos auf einen Klick! 🎉
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
vom 20. bis 23. Juni 2025 feiern wir gemeinsam unser Volksfest in 84337 Schönau! Damit Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben, haben wir für Sie zwei Kanäle eingerichtet:
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Aktuelle Informationen zum Pass- und Personalausweiswesen
Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ)
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https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/4_daten_auf_PAusweis_Chip/daten-auf-dem-chip-liste.html - Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html#doc16125526bodyText4
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