Archiv der Kategorie: Aktuelles

neue Müllabfuhrkalender für das Jahr 2026

Die neuen Abfuhrkalender mit den Abfuhrterminen für die Restmüll-, Bio, Papier- und Gelbe Tonne für das Jahr 2026 sind ab sofort auf unserer Gemeinde-Homepage mit der Homepage des AWV Isar-Inn verlinkt und können jederzeit  unter

https://www.awv-isar-inn.de/informationen/abfuhrkalender/

abgerufen werden.

Die Papierkalender werden uns demnächst ausgeliefert und liegen dann bei uns im Rathaus zur Abholung bereit.

Merkblatt zu Werbung an Straßen im Landkreis Rottal-Inn

Merkblatt
zu Werbung an Straßen
im Landkreis Rottal-Inn

Gesetzliche Grundlage
§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO):
Verboten ist außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton, wenn dadurch am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Jede Werbung, die zwar innerhalb einer Ortschaft aufgestellt wird, aber auf den Verkehrsteilnehmer außerorts wirkt, ist nicht erlaubt.
Werbung innerhalb geschlossener Ortstafeln kann erlaubt sein. Jede Gemeinde legt dies selbst fest und ist Ansprechpartner für innerörtliche Werbung.
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Als Werbung gelten z. B. Bauzaunbanner, Plakate, bewegliche Hänger mit Werbebotschaften, Strohfiguren, Hinweistafeln, Fahnen aber auch Lichtreklame und Skybeamer.

Das Wichtigste auf einen Blick:
Werbung innerhalb geschlossener Ortstafeln kann erlaubt sein. Jede Gemeinde legt dies selbst fest und ist Ansprechpartner für innerörtliche Werbung.

Werbung darf Verkehrszeichen nicht nachahmen, verwechselbar machen oder deren Wirkung beeinträchtigen.

Straßen- und baurechtliche Vorgaben sind zu beachten.

Hier weiterlesen:

20250901_Flyer_din_lang_Werbanbringung_web

Aktuelle Informationen zum Pass- und Personalausweiswesen

Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ)