Fischereischein

Fischereischein

Beschreibung

Wer in Bayern fischen oder angeln will, muss einen gültigen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen der Aufsichtsperson vorzeigen.

Den Fischereischein können Sie bei uns in der Gemeindeverwaltung beantragen.

Fischereischein auf Lebenszeit

Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit, d. h. mit uneingeschränkter Geltungsdauer ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in Bayern.

Die Fischereiabgabe kann als Einmalbetrag oder alle 5 Jahre gezahlt werden. Bei der 5jährigen Zahlungsweise ist der Fischereischein dann aber nur 5 Jahre gültig und muss danach verlängert werden.

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

Jugendfischereischein

Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Er gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Jahresfischereischein

Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z. B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen. Dieser ist höchstens drei Monate im Jahr gültig.

Voraussetzungen

für den Fischereischein auf Lebenszeit:

Vorlage des Prüfungszeugnisses über die bestandene Fischerprüfung in Bayern

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung

  • Passbild

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen

Kosten

Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.

Fischereischeingebühr:

  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 EUR

  • Verlängerung nach 5-Jahresfrist 5,00 EUR

  • Jugendfischereischein: 5,00 EUR

  • Jahresfischereischein f. Touristen: 7,50 EUR

Fischereiabgabe:

  • Einmalbetrag auf Lebenszeit: 32,00 EUR – 300,00 EUR

abhängig vom Lebensalter bei Zahlung

(je älter bei Antragstellung umso weniger Abgabe)

  • Fünf-Jahres-Fischereischein: 40,00 EUR

  • Jugendfischereischein: 2,50 EUR pro Jahr,

höchstens 10,00 EUR

  • Jahresfischereischein: 15,00 EUR

Erlaubnisschein

Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie auch einen Erlaubnisschein. Dieser muss für das Gewässer gültig sein, in dem Sie angeln wollen. Dem Fischereiaufseher müssen Sie am Wasser beider vorzeigen können: den Fischereischein und den Erlaubnisschein. Den Erlaubnisschein erhalten Sie beim Fischereiberechtigten; das ist häufig der örtliche Fischerverein oder die Touristen-Information.

Wenn Sie ohne Erlaubnisschein zum Angeln gehen, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld oder als Straftat verfolgt werden.

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