Fischereischein
Beschreibung
Wer in Bayern fischen oder angeln will, muss einen gültigen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen der Aufsichtsperson vorzeigen.
Den Fischereischein können Sie bei uns in der Gemeindeverwaltung beantragen.
Fischereischein auf Lebenszeit
Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit, d. h. mit uneingeschränkter Geltungsdauer ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in Bayern.
Die Fischereiabgabe kann als Einmalbetrag oder alle 5 Jahre gezahlt werden. Bei der 5jährigen Zahlungsweise ist der Fischereischein dann aber nur 5 Jahre gültig und muss danach verlängert werden.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.
Jugendfischereischein
Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Er gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Jahresfischereischein
Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z. B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen. Dieser ist höchstens drei Monate im Jahr gültig.
Voraussetzungen
für den Fischereischein auf Lebenszeit:
Vorlage des Prüfungszeugnisses über die bestandene Fischerprüfung in Bayern
erforderliche Unterlagen
Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
Passbild
Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.
Fischereischeingebühr:
Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 EUR
Verlängerung nach 5-Jahresfrist 5,00 EUR
Jugendfischereischein: 5,00 EUR
Jahresfischereischein f. Touristen: 7,50 EUR
Fischereiabgabe:
Einmalbetrag auf Lebenszeit: 32,00 EUR – 300,00 EUR
abhängig vom Lebensalter bei Zahlung
(je älter bei Antragstellung umso weniger Abgabe)
Fünf-Jahres-Fischereischein: 40,00 EUR
Jugendfischereischein: 2,50 EUR pro Jahr,
höchstens 10,00 EUR
Jahresfischereischein: 15,00 EUR
Erlaubnisschein
Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie auch einen Erlaubnisschein. Dieser muss für das Gewässer gültig sein, in dem Sie angeln wollen. Dem Fischereiaufseher müssen Sie am Wasser beider vorzeigen können: den Fischereischein und den Erlaubnisschein. Den Erlaubnisschein erhalten Sie beim Fischereiberechtigten; das ist häufig der örtliche Fischerverein oder die Touristen-Information.
Wenn Sie ohne Erlaubnisschein zum Angeln gehen, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld oder als Straftat verfolgt werden.